Tierseuchenbekämpfung

Die Gesunderhaltung unserer Tierbestände ist ein ebenso wichtiges Element des Verbraucherschutzes wie auch des Tierschutzes.

Tierseuchen sind anzeigepflichtig und werden mit staatlichen Mitteln überwacht und bekämpft. Zu diesen Seuchen zählen z. B. die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest, die BSE oder die Tollwut. Zu den Aufgaben der staatlichen Tierseuchenbekämpfung gehört der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor ansteckenden Erkrankungen, gegen die sich der einzelne nicht ausreichend wehren kann, sowie der Schutz des Menschen vor der Krankheitsübertragung vom Tier auf den Menschen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Überwachung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sind im neuen TiergesundheitsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist und das bisherige Tierseuchengesetz abgelöst hat und einer Vielzahl von Verordnungen zu finden. Zum „Tierseuchenrecht“ gehören dabei auch alle Rechtsgebiete, die den Bereich der Tierimpfstoffe, den Umgang mit Tierseuchenerregern (z.B. in der Diagnostik, Forschung oder Industrie), die Tierkennzeichnung oder den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren betreffen.

Das neue Tiergesundheitsgesetz hat bewährte Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen übernommen, setzt aber verstärkt auch auf Prävention. Das Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem wird für Tierhalter ein rechtlicher Rahmen geschaffen, vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.

Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren. Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden können.

Im Rahmen der Prävention soll zukünftig das Friedrich Loeffler-Institut die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem soll am Friedrich Loeffler-Institut eine "Ständige Impfkommission Veterinärmedizin" etabliert werden, die mit Blick auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll.

Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes war auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt. Der Handel mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus innerhalb der EU und mit Drittstaaten steigt stetig. Da mit den Tieren und den Produkten Tierseuchenerreger verbreitet werden können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung gegen Tierseuchen gleichermaßen. Sie dient dem Schutz der Tiere, mittelbar auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und trägt nicht zuletzt zur Erhaltung teilweise erheblicher wirtschaftlicher Werte bei.

Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die unteren Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Erfahrungen mit vergangenen Tierseuchenausbrüchen haben jedoch gezeigt, dass ein einzelnes Veterinäramt mit der Bekämpfung der genannten Tierseuchen bei schneller Ausbreitungstendenz bald überfordert sein kann. Aus diesem Grund wurde in Hessen die Task-Force Tierseuchenbekämpfung ins Leben gerufen. Diese Einheit unterstützt die Veterinärämter im Falle eines Tierseuchenausbruches und schafft hierzu bereits im Vorfeld die Grundlagen für eine effektive und landeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung. Hierzu arbeiten jeweils zwei spezialisierte Amtstierärzte an den drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel im Team zusammen.

Im Jahr 1954 wurde in Hessen eine Tierseuchenkasse gegründet.

Um Leistungen erbringen zu können, erhebt die Tierseuchenkasse nach den gesetzlichen BestimmungenBeiträge von den Haltern von Einhufern, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Fischen, Geflügel und Gehegewild. Für Bienen ist die Beitragserhebung zur Zeit ausgesetzt.
Bestandsveränderungen in einem bestimmten Rahmen müssen der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Die Beiträge werden unmittelbar von der Tierseuchenkasse erhoben. Ausstehende Beiträge werden notfalls zwangsweise beigetrieben. Die Beiträge werden so berechnet, dass neben der Deckung laufender Ausgaben angemessene Rücklagen gebildet werden können. Diese sollen bei unvorhergesehenen Ausgaben sprunghafte Beitragserhöhungen oder das Erheben von Umlagen verhindern. Eine Befreiung von der gesetzlichen Beitragspflicht ist nicht möglich.

Schlagworte zum Thema