Ein orange-schwarzer Goldfisch schwimmt.

Fischseuchen

Mit Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 werden die Tierseuchen in Abhängigkeit von ihrem Gefährdungspotential in die Kategorien A bis E eingeteilt. In Bezug auf die Aquakultur in Deutschland sind insbesondere Fischseuchen der Kategorie C zu beachten. Dabei handelt es sich um die Virale hämorrhagische Septikämie (VHS), die Infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN) und die ansteckende Blutarmut der Lachse (ISA). Für diese Seuchen können Mitgliedstaaten, Zonen, Kompartimente oder einzelne Aquakulturbetriebe die Seuchenfreiheit erlangen. Nur in Bezug auf die ansteckende Blutarmut der Lachse gilt das gesamte Gebiet Deutschlands als seuchenfrei (Durchführungsverordnung (EU) 2021/620).

Eine aktuelle Übersicht über die Kompartimente in Hessen mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf IHN und VHS finden Sie in dem nachstehenden Aquakulturregister.

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