Trauben hängen am Rebstock

Weinbau

Der Rheingau und die Hessische Bergstraße sind zwei von insgesamt 13 weinrechtlich bestimmten Anbaugebieten, die in Hessen liegen. Das Land Hessen unterstütz die Winzerinnen und Winzer bei der Produktion hochwertiger Weine und dem Erhalt der Kulturlandschaft mit Beratung und verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Weinanbaugebiete in Hessen

Im Rheingau gibt es rund 3.616 Hektar bestockte Rebfläche. Die Hessische Bergstraße ist mit knapp 450 Hektar bestockter Rebfläche das kleinste der 13 deutschen Weinbaugebiete. Nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern liegt Hessen bundesweit auf dem vierten Platz der weinproduzierenden Bundesländer. Im Rheingau dominieren Riesling und Spätburgunder mit zusammen über 91 Prozent. An der Bergstraße sind zusätzlich Ruländer, Müller-Thurgau und Grüner Silvaner von Bedeutung.

Einzigartige Kulturlandschaften erhalten

Der Weinbau in Hessen wird fast ausschließlich an Standorten betrieben, die durch keine andere landwirtschaftliche Kultur genutzt werden können. Hang-, Steil- und Terrassenlagen prägen die Landschaft seit Jahrhunderten. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, die möglichst Bewirtschaftung der Steillagen nachhaltig zu sichern.

Förderungen

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik
  • Sortenumstellung
  • Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassiserung
  • Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
  • Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik von Rebflächen in Steillagen
  • Installation von Bewässerungsanlagen

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter von Rebflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Fördersätze ist gestaffelt nach Einzelmaßnahmen und Hangneigung der Rebflächen. Details und Beihilfehöhe finden Sie in nebenstehendem Download.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft
  • Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von Vermarktungseinrichtungen (ohne bauliche Investitionen)

Wer wird gefördert?

Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz Hessen.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss kann bis zu 25 Prozentdes förderfähigen Investitionsvolumens betragen. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro.

Was wird gefördert?

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für hessische Weine auf Drittlandsmärkten (d.h. außerhalb der Europäischen Union ), z.B.

  • Markt- und Potenzialstudien
  • Öffentlichkeitsarbeit und Imagekampagnen
  • Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen
  • Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen
  • Schulungen für Vertriebspersonal, Journalisten und Fachpublikum etc. aus Drittlandsmärkten
  • Studien zur Bewertung der Ergebnisse von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Einzelbetriebe, Zusammenschlüsse von Betrieben und Organisationen der Weinwirtschaft oder vergleichbare Einrichtungen mit Sitz in Hessen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege eines Zuschusses gewährt. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt bis zu 40 Prozentder zuschussfähigen Ausgaben, die mindestens 3.000 Euroje Antrag betragen müssen.

Die Projektförderung ist bei Einzelbetrieben und deren Zusammenschlüssen grundsätzlich auf 10.000 Euround bei Organisationen der Weinwirtschaft sowie vergleichbaren Einrichtungen auf 20.000 Euroje Unternehmen und Jahr begrenzt.

Was wird gefördert?

Der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebfächen, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaubaugebiete liegen.

Wer wird gefördert?

Weinbaubetriebe oder deren Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichenAnwendung des biologischen Pflanzenschutzes (Pheromongemeinschaften) mit Rebflächen in Hessen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung je ha und Jahr beträgt 110 Euro.

Was wird gefördert?

Rebflächen in Steillagen innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete.

Wer wird gefördert?

Weinbaubetriebe, die eigene oder gepachtete Rebflächen in Hessen bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Die Beihilfe je Hektar und Jahr beträgt in Abhängigkeit von der Hangneigung.

  • Hangneigung >30% bis <40% (nicht flurbereinigte Flächen) = 1.500 Euro Beihilfe
  • Hangneigung 40% bis <45% = 1.900 Euro Beihilfe
  • Hangneigung >= 45% = 2.300 Euro Beihilfe
Weinprobe

Landeswein- und -sektprämierung

Anmeldeformulare und Informationen sind erhältlich beim Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat Weinbau, EltvilleÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ehrenplakette

Für die besten Leistungen bei den Landeswein-und -sektprämierungen wird eine Ehrenplakette im Anbaugebiet hessische Bergstraße verliehen. Um die Ehrenplakette zu erhalten, müssen vom Betrieb bestimmte Mindestmengen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße angestellt worden sein. Des Weiteren müssen sich die von ihm angestellten Weine aus mindestens 50 % Qualitätswein bis Spätlese und maximal 50 % Auslese bis Eiswein zusammensetzen. Für die Ermittlung der Ehrenplakette wird der Betriebsdurchschnitt herangezogen.

Für eine Ehrenplakette im Rheingau werden zunächst Bewerbergruppen nach Größe der bestockten Rebfläche gebildet (bis 5 ha, über 5 bis 10 ha, über 10 bis18 ha, über 18 bis 35 ha und mehr als 35 ha). Voraussetzung, dass überhaupt eine Ehrenplakette vergeben wird, ist, dass in jeder Gruppe mindestens 50 Weine vorgestellt und bewertet werden. Für die Ermittlung der Ehrenplaketten wird ein mathematisches Modell herangezogen, in dem mehrere Kriterien berücksichtigt werden.

Preismünzen

Preismünzen werden für die Kategorien Q.b.A. Kabinett, Spätlese und Sekt b.A. in den Klassen Gold, Silber und Bronze nach dem 100-Punkte-Schema verliehen. Für die Kategorien Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein entfällt die Preismünze in Bronze.

Weine, die mit einer Preismünze in Gold ausgezeichnet wurden, können im Anbaugebiet Rheingau zusätzlich am Wettbewerb „Landessieger“ teilnehmen.

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LandessiegerÖffnet sich in einem neuen Fenster

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