Umweltministerin Priska Hinz hat heute in 1. Lesung eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. Das Gesetz rückt mit seinen Neuerungen den Kampf gegen die größten Herausforderungen unserer Zeit in den Mittelpunkt - das Artensterben und die Klimakrise. Aktualität und Weitblick dieser Novelle suchen bundesweit seinesgleichen.
Im Rahmen der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf durch die Ministerin in den Landtag eingebracht. Danach wird er an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) zur weiteren Beratung überwiesen. In diesem Rahmen wird es eine Anhörung von Experten, gesellschaftlich und wissenschaftlichen Institutionen, Fachverbänden oder Betroffenen geben, damit sie zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs und dessen Auswirkungen ihre Einschätzung abgeben können geben. Nach der Anhörung erfolgt die Auswertung dieser Stellungnahmen durch die Mitglieder des ULA und gegebenenfalls eine Anpassung des Gesetzentwurfs.
Wenn die Ausschussmitglieder Ihre Beratungen abgeschlossen und eine Beschlussempfehlung an den Landtag abgegeben haben, wird der Gesetzentwurf im Rahmen einer 2. (und ggf. 3.) Lesung im Plenum abgestimmt.