Landschaft mit rauchenden Schornsteinen

Luftreinhaltung

Luftreinhaltung dient der Sicherstellung guter Luftqualität zum Schutz von Mensch und Umwelt. Gute Luftqualität bedeutet dabei eine möglichst geringe Konzentration an Luftschadstoffen, die Mensch und Umwelt schaden können.

Luftverunreinigungen werden hauptsächlich vom Verkehr, von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie durch das Heizen von Wohnraum verursacht. Ziel der Luftreinhaltung ist es, die schädliche Verunreinigung der Luft zu reduzieren. Dabei wird zwischen der anlagebezogenen und der gebietsbezogenen Luftreinhaltung unterschieden.

Die anlagenbezogene Luftreinhaltung ist grundsätzlich auf die luftseitige Regulierung einzelner Anlagen wie Industriebetriebe, Feuerungsstätten zur Gebäudeheizung oder auch bestimmter motorgetriebener Geräte ausgerichtet und fokussiert sich daher zunächst auf deren Schadstoffausstoß (Emissionen). Wesentliche behördliche Handlungsfelder im Rahmen der anlagebezogenen Luftreinhaltung sind Genehmigung und Überwachung der Anlagen.

Die gebietsbezogene Luftreinhaltung kommt dann zum Tragen, wenn festgestellt wird, dass die Konzentration von Luftschadstoffen (Immissionen) in einem definierten Gebiet oberhalb der gültigen Immissionsgrenzwerte liegt. Dann werden Maßnahmen gegen jeden Verursacher (Emittenten), der zu einer Überschreitung von Luftimmissionsgrenzwerten beiträgt, entsprechend seinem Anteil festgelegt, um die Luftqualität zu verbessern.

Gebietsbezogene Luftreinhaltung

Anlagenbezogene Luftreinhaltung

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