Förderung über LEADER 2023-2027
Ziel der hessischen Landespolitik ist es, die ländlichen Räume zu stärken. Dabei spielen insbesondere folgende Handlungsfelder eine Rolle: Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Arbeit, Freizeit und Kultur, Tourismus und Naherholung, Bioökonomie und Regionalität. Alle ländlichen Regionen können sich ab jetzt für die neue Förderperiode bewerben.
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen. Öffentlich-private Partnerschaften entfalten in eigener Verantwortung Initiativen, erkennen Stärken und Schwächen, formulieren Ziele, bestimmen Entwicklungsstrategien und legen diese in regionalen Entwicklungskonzepten (REK) dar.
Was wird gefördert?
- Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK),
- Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“,
- Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung,
- sonstige investive und nicht investive Projekte,
- Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten,
- laufende Kosten (der lokalen Aktionsgruppe)
Was ist die Grundlage für eine Förderung?
Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) und die Einrichtung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als Träger der lokalen Entwicklungsstrategie sind Voraussetzung für die Anerkennung als Fördergebiet. Das REK, welches unter Einbeziehung der Bevölkerung und der relevanten Interessengruppen entwickelt wurden, stellt die Grundlage der LEADER-Förderung dar. Die LAG legt auf dieser Grundlage fest, welche Projekte finanziell unterstützt werden sollen.