Ein Bauernhof mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Wir fördern eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Hessen

Dafür brauchen Landwirtinnen und Landwirte eine langfristige Perspektiven und Einkommenssicherheit. Auch in Zukunft sollen die Menschen in Hessen von hochwertigen und regionalen Lebensmitteln profitieren.

Hessens Landwirtschaft ist nachhaltig

Das Land Hessen fördert eine nachhaltige Landwirtschaft, die das Klima schützt, Böden und Gewässer schont und die Artenvielfalt erhält. Rund 16 Prozent der Anbaufläche sind schon auf Öko-Landbau umgestellt. Hessen ist außerdem das erstes Ökomodell-Land in ganz Deutschland. Die Landwirtschaft ist gleichzeitig von der Klimakrise stark betroffen und die Anforderungen an eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung steigen. Planungs- und Einkommenssicherheit sind für die Landwirtinnen und Landwirte wichtiger denn je.

Die Hessische Landesregierung hat für die laufende Legislaturperiode ein Maßnahmenpaket vereinbart, mit dem zusätzliche freiwillige Gemeinwohlleistungen vergütet werden. Die Honorierung erfolgt nicht aus der Umverteilung landwirtschaftlicher EU-Fördergelder, sondern durch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel. Für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt das Land 30 Millionen Euro im Rahmend es hessischen Agrarumweltprogramms, HALM, zur Verfügung. Weitere 30 Millionen Euro jährlich stehen für den Ausbau des Ökolandbaus bereit.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union

Neben Finanzmitteln von Bund und Land sind die EU-Gelder der GAP eine wesentlicher Baustein für die finanzielle Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte in Hessen. Die Zukunft und Ausgestaltung der GAP für die Jahre 2023 bis 2027 wurde auf EU-Ebene neu verhandelt. 

Die neue grüne Architektur der GAP

Mit den neuen Regelungen wird der Fokus verstärkt auf Klima- und Umweltschutzmaßnahmen gesetzt.

Es handelt sich um die Erweiterung des bisherigen Cross Compliance und des Greenings. Im Rahmen der Konditionalität werden neun Standards zum Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche in gutem ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) definiert. Diese Standards bilden die Voraussetzung für die Agrarförderung und die Einhaltung dieser ist maßgeblich für den Erhalt einer Einkommensgrundstützung.

Mit den Öko-Regelungen finden verstärkt Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes Einzug in die 1. Säule der GAP. Das Umweltambitionsniveau geht über die Basisanforderungen der Konditionalität hinaus. Landwirtinnen und Landwirte können sich künftig freiwillig für die Umsetzung von bundeseinheitlichen Öko-Regelungen entscheiden. Die Erbringung dieser Umweltleistungen wird vergütet.

Als drittes Element der Grünen Architektur bieten die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ein erweitertes Förderangebot, das über die Konditionalität und die Öko-Regelungen hinausgeht. In Hessen wird diese in der Regel auf eine mindestens fünfjährige Laufzeit ausgelegte Förderung im Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) abgebildet und überwiegend landesfinanziert angeboten. Neben systembezogenen Verfahren wie der Förderung des ökologischen Landbaus werden auch ganz gezielte und zum Teil für besondere Schutzgebietskulissen, Arten und Lebensräume konzipierte Maßnahmen, wie die Verfahren „Arten und Biotopschutz im Offenland“ oder „Erhaltung von Streuobstbeständen“, angeboten. 

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Seit dem 30. Juni 2020 sind neue Regelungen zu beachten. Sie betreffen § 38a des Wasserhaushaltsgesetzes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat über den genauen Inhalt eine InformationÖffnet sich in einem neuen Fenster erstellt, die auch für Antrag stellende Personen in Hessen gilt. Aktuelle Informationen zu düngerechtlichen Regelungen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Agrarstrukturdaten für Hessen

Wie ist es um die hessische Landwirtschaft bestellt? Informative Tabellen und Grafiken finden Sie auf den Webseiten des Landesbetriebes Landwirtschaft HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zum 1. März 2020 wurden umfassende und regional gegliederte Daten der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Hessen erhoben. Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 finden Sie hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die wirtschaftliche Lage der Betriebe 

Die wirtschaftliche Lage der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird jährlich von Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung erhoben: BMEL-Statistik Öffnet sich in einem neuen Fenster

Das Beratungsteam Ökonomie des Landesbetrieb Landwirtschaft HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe in Hessen bei der Betriebs- und Betriebszweiganalyse sowie bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien und Kostenoptimierungen.