Gerstenfeld

Düngeverordnung

Auf Grundlage der Düngeverordnung werden die Länder verpflichtet, einheitlich und nach Vorgaben einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift (AVV Gebietsausweisung) mit Nitrat und Phosphat belastete (eutrophierte) Gebiete auszuweisen und ergänzende Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung in diesen Gebieten festzulegen.

Ab 01.12.2022 gilt in Hessen eine neue Ausführungsverordnung, die am 30.11.2022 im Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht wurde.

Die Gebietsabgrenzungen sind nach Inkrafttreten über den Geobox-Viewer (https://geobox-i.de/GBV-HE/Öffnet sich in einem neuen Fenster) und künftig auch im Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einsehbar. Die Karten können ebenfalls bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel eingesehen werden.

Priska Hinz

Die Düngeverordnung ist wichtig für den Schutz unseres Grundwassers und für den Schutz unserer Flüsse und Bäche, denn damit stellen wir sicher, dass der Eintrag von Nitrat und Phosphat reduziert wird.

Priska Hinz Hessische Umweltministerin

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