Feld mit Wildblumen

Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz

Die Hessische Landesregierung hat 2021 gemeinsam mit Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und stellt zusätzliche Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro für Naturschutzleistungen der Landwirtinnen und Landwirte bereit.

Die Kooperationsvereinbarung ist das Ergebnis des Dialogs zwischen Interessensvertretungen aus den Bereichen Landwirtschaft und Naturschutz. Die Dialogrunde 'Runder Tisch Landwirtschaft und Naturschutz' wurde in Zusammenarbeit zwischen der hessischen Staatskanzlei und dem Umweltministerium ins Leben gerufen, mit dem Ziel gemeinsam gegen die Klimakrise und den Verlust der Artenvielfalt vorzugehen.

Mit dieser Vereinbarung sollen zum Beispiel die Lebensräume bedrohter Feldarten, wie der des Feldhamsters und des Rebhuhns geschützt werden, die Gewässerqualität verbessert und Ackerflächen geschaffen werden, damit sich die Natur frei entfalten kann. Durch die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteln, sollen auch Insekten auf Blühflächen Nahrung finden.

Durch den Runden Tisch konnten die zahlreichen von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz honoriert und gleichzeitig auch den berechtigten Forderungen der Naturschutzverbände für einen gezielteren Schutz der Artenvielfalt in den hessischen Agrarlandschaften Rechnung getragen werden.

Die Vereinbarung: zwischen dem Land Hessen, vertreten durch den ehem. Ministerpräsidenten Volker Bouffier und Umweltministerin Priska Hinz, sowie

  • dem BUND Landesverband Hessen e.V.,
  • dem Hessischen Bauernverband e.V.,
  • der HGON – Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.,
  • der Hessischen Landjugend e.V.,
  • der LSV – Land schafft Verbindung e.V.,
  • dem NABU Landesverband Hessen e.V. und
  • der VÖL – Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e.V.

Inhalte:

  • Artenhilfsprogramme zu Gunsten bedrohter Arten des Offenlandes zielgerichtet und erfolgreich umsetzten,

  • geschützte Lebensraumtypen des Offenlandes in einen günstigen Erhaltungszustand bringen,

  • Gewässerstruktur und Gewässergüte stetig verbessern,

  • natürliche Entwicklung von Fließgewässern,

  • lebensraumvernetzende Landschaftselemente in hessischen Schutzgebieten verbinden,

  • in ausgedehnten Ackerlandschaften einen angemessenen Anteil an Refugialflächen (Brachen, Blühflächen) vorhalten und

  • Lebensbedingungen von Insektenarten verbessern.

Alle Ziele im Detail erklärt gibt es in der Kooperationsvereinbarung zum Download.

Insgesamt wird das Land Hessen zusätzliche 15 Millionen Euro jährlich in die Hand nehmen, um den Naturschutz in der Landwirtschaft zu stärken. Allein für Verträge mit der Landwirtschaft werden daraus 7 Millionen Euro in 2022, 10 Millionen Euro in 2023 und 13 Millionen Euro in 2024 bereitgestellt.

Das Land Hessen wird die Biodiversitätsberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) mit zusätzlichen Fachkräften deutlich ausweiten. Flächendeckend sollen alle Landwirtinnen und Landwirte zu geeigneten Natur- und Artenschutzmaßnahmen vor Ort beraten und vernetzt werden. Auch die Landschaftspflegeverbände werden bei der Beratung eng eingebunden. Alle Beteiligten des Runden Tisches haben hierfür ihre Unterstützung zugesichert. Bis 2023 soll es in allen hessischen Landkreisen einen Landschaftspflegeverband geben. Der Ausbau und die Fortentwicklung der Biodiversitätsberatung wird zudem von einem Gremium begleitet, dass paritätisch mit Mitgliedern aus den Bereichen Landwirtschaft und Naturschutz besetzt sein wird. Darüber hinaus wird das Land Hessen ein Netz von Demonstrationsbetrieben aufbauen, die sich erfolgreich für die Artenvielfalt einsetzen. Von diesen Erfahrungen sollen andere Landwirtinnen und Landwirte profitieren.

Das Land wird eine Strategie zur weiteren Verringerung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeiten, die auch ein Monitoring beinhalten wird. Die Beteiligten am Runden Tisch streben eine weitere Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent der Menge an. Durch den hohen Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche von 16 Prozent ist Hessen bereits auf einem sehr guten Weg bei der Reduzierung. Ziel ist, bis 2025 den Anteil an Ökoanbaufläche auf 25 Prozent zu steigern. Bis 2028 soll darüber hinaus ein landesweiter Biotopverbund geschaffen werden, der auch 15 Prozent der Fläche des Offenlandes (Gebiete, die nicht zum Siedlungsraum oder Wald zählen) umfasst. Zur Erreichung des 15 Prozent-Ziels im Offenland müssen jedoch weitere Landschaftselemente einbezogen und für den Biotopverbund aufgewertet werden. Dafür kommen Gewässerrandstreifen, Wegraine, Hecken und Baumreihen in Betracht, die jedoch dauerhaft ökologisch aufgewertet werden müssen.

Das Land Hessen wird die gewässerschutzorientierte, landwirtschaftliche Beratung fortsetzen und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Um der natürlichen Entwicklung von Gewässern in Hessen noch mehr Raum zu geben, soll langfristig auf zehn Metern rechts und links entlang von Bächen und Flüssen auf freiwilliger Basis keine landwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden. Fünf Millionen Euro jährlich wird das Land langfristig bereitstellen, um dafür auch Flächen ankaufen zu können. Pro Jahr sollen an 1.000 km Gewässerstrecke die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Gewässerentwicklung bereitgestellt werden durch z.B. freiwilligen Flächentausch oder durch die Förderung von Gewässerrandstreifen.

Umwelt- und Naturschutzauflagen in der Landwirtschaft müssen fachlich gut begründet und transparent sein. Dafür wird u.a. ein Insektenmonitoring ausgebaut, das Grundwassermessstellen-Netz verdichtet und die Bewertung von Maßnahmeneffekten durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ausgeweitet, damit auch die Auswirkungen auf die Bewirtschaftung im Blick behalten werden.

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