Kommunikationsvorschriften für umgesetzte Vorhaben

Wer für die Umsetzung eines investiven Fördervorhabens im Zusammenhang mit dem GAP-Strategieplans 2023-2027 (GAP-SP) Unterstützung erhält, ist dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu informieren.

Dies trifft gleichermaßen auf die finanzielle Beteiligung seitens des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und auch des Landes Hessen bezüglich der entsprechenden Fördermaßnahmen zu.

Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind im Rahmen der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU festgelegt und im Merkblatt „Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen (KuS) für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (GAP-SP) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)“ zusammengefasst.

„Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen (KuS)

Das Merkblatt „Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen (KuS) für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (GAP-SP) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Warum?

Information - Transparenz - Kommunikation

Mit den Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen verfolgt die Europäische Union das grundlegende Ziel, die Öffentlichkeit über die Europäische Förderpolitik zu informieren und diese sichtbar zu machen. Dadurch soll die Transparenz erhöht und der Zugang der Zielgruppen zur Unterstützung durch die EU erleichtert werden.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Gewährleistung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen sind

in der jeweils geltenden Fassung.

Was?

Logos - Finanzierungserklärungen - gedruckte & elektronische Kommunikation

  • Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau -

 

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