Eine Fußgängerzone in einem Dorf

GAP-Strategieplan

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik löst der GAP-Strategieplan für Deutschland die bisherigen regionalen Entwicklungspläne der Bundesländer, so u.a. auch den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) in der Förderperiode 2023 bis 2027, ab. Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans

Neue Umsetzung des ELER mit dem GAP-Strategieplan

Seit dem Jahr 2000 wurde die Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume in Hessen durch regionale Entwicklungspläne (EPLR) umgesetzt. Dieses System erfährt in der neuen Förderperiode eine Änderung: Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) löst den EPLR ab 2023 als Umsetzungsinstrument ab. „GAP“ steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.

Die Maßnahmen der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen sowie die Marktordnungen) und die der 2. Säule (Entwicklung ländliche Räume) werden erstmals gemeinsam in einem Programmplanungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Die Erstellung des GAP-Strategieplans für Deutschland befand sich bereits seit 2018 in Vorbereitung und wurde seitdem durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in enger Abstimmung mit den fachlich zuständigen Bundesressorts, den Ländern sowie den Verbänden und Interessengruppen koordiniert.

Die Umsetzung der Fördermaßnahmen des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) werden weiterhin in der Kompetenz der Bundesländer liegen. Die Förderung im Bereich der Direktzahlungen, die aus dem anderen Agrarfonds, dem EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) finanziert werden, sind wie bisher einheitlich auf nationaler Ebene festgelegt.

Die „ELER-Verwaltungsbehörde Hessen“, die künftig zur „Regionalen Verwaltungsbehörde GAP-Strategieplan“ wird, hat sichergestellt, dass die Verwaltung sowie die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner im Rahmen des umfangreichen Prozesses in den vergangenen Jahren im erforderlichen Umfang beteiligt wurden.

Der GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt.

Damit stehen dem Land Hessen auch in den nächsten Jahren wichtige EU-Mittel für den Agrarsektor und den ländlichen Raum zur Verfügung, die im Bereich des ELER bis auf Ausnahmen mit nationalen Mittel kofinanziert werden müssen.
Insgesamt stehen dem Land Hessen in der Förderperiode 2023-2027 rund 357 Mio. Euro aus dem ELER-Fonds für 12 Maßnahmen/Interventionen (einschließlich Teilinterventionen bzw. Fördergegenständen) sowie darüber hinaus knapp 6,2 Mio. Euro aus dem EGFL-Fonds für 7 Maßnahmen in den zwei Sektorprogrammen Wein und Bienenerzeugnisse zur Verfügung.

Ein zentrales neues Instrument, mit dem die Direktzahlungsmittel aus der 1. Säule der GAP noch stärker an Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden, stellen die einjährigen Öko-Regelungen dar. Mit Hilfe dieser Regelungen sollen die landwirtschaftlichen Betriebe für die Erbringungen von Umweltleitungen, wie beispielsweise die Grünlandextensivierung, den Anbau vielfältiger Ackerkulturen und /oder die Anlage von Blühflächen, finanziell entschädigt werden. Die Inanspruchnahme durch die landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt freiwillig und flankiert die vom Land Hessen im Rahmen des Agrarumweltprogramms HALMÖffnet sich in einem neuen Fenster angebotenen Maßnahmen mit fünfjähriger Laufzeit.

Neben der vorstehend dargestellten Förderung erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe aus dem EGFL jährliche Direktzahlungen für die von ihnen bewirtschafte Flächen im Umfang von rund 215 Mio. Euro. Nähere Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster und beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Öffnet sich in einem neuen Fenster

Regionaler Begleitausschuss GAP-Strategieplan in Hessen 2023-2027

Der regionale Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan in Hessen ist ein Gremium der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner zur Überwachung der Umsetzung des Plans für das Land Hessen. Weitere Informationen zur Zusammensetzung und der Arbeit.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Auswahlkriterien

EL-0401-02 Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen – Synergiemaßnahmen

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • Bisher nicht festgelegt

 

EL-0403-01 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen – Einzelbetriebliche Investitionsförderung - AFP

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 30.04.2024
  • 10.06.2024
  • 02.09.2024
  • 25.11.2024

 

EL-0404-02 Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen einschließlich ländlicher Bodenordnung – Forstlicher Wegebau

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 01.03.2024
  • 01.09.2024

 

EL-0405-00 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung – Marktstrukturförderung

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 13.05.2024
  • 10.06.2024
  • 02.09.2024
  • 25.11.2024

 

EL-0409-00 Materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung, Mobilfunk, Ausstattung IT-Technik in Bildungseinrichtungen – Breitbandförderung

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 01.07.2024
  • 30.09.2024

 

EL-0410-02 c Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung – Förderung Dorfentwicklung, dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser, einschließlich Co-Working-Spaces

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 01.04.2024 (wird verlegt)

 

EL-0410-02 d Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung – Förderung Dorfentwicklung, Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 01.04.2024 (wird verlegt)

 

EL-0410-03 a Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung – Förderung dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 15.04.2024
  • 15.09.2024
  • 15.12.2024

 

EL-0411-00 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben – Diversifizierung

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 30.04.2024
  • 10.06.2024
  • 02.09.2024
  • 25.11.2024

EL-0701-00 Netzwerke und Kooperationen / sonstige Formen der Zusammenarbeit (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) – Zusammenarbeit und Kooperationen

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 05.07.2024

 

EL-0702-00 a Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) – Vorbereitung

EL-0702-00 b Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) – Durchführung

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2024

  • 05.07.2024

Kommunikationsvorschrift

für umgesetzte Vorhaben

Wer für die Umsetzung eines investiven Fördervorhabens im Zusammenhang mit dem GAP-Strategieplans 2023-2027 Unterstützung erhält, verpflichtet sich, die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

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