Windenergieanlagen auf einer bewaldeten Kuppe

Windenergie im Staatswald

Die Energiewende ist ein wichtiger Bestandteil, um die hessischen Klimaschutzziele zu erreichen. Insgesamt sollen nach Zielen der Landesplanung zwei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen werden. Dazu gehören auch Flächen im Staatswald.

HessenForst setzt im Staatswald  die energiepolitischen Ziele der Landesregierung um und stellt geeignete landeseigene Flächen, welche im jeweiligen Teilregionalplan Energie ausgewählt wurden, zur Windenergienutzung zur Verfügung.

Landeseigene Grundstücke, die sich im Staatswald für die Nutzung der Windenergie eignen, werden durch den Landesbetrieb HessenForst grundsätzlich auf dem Wege der öffentlichen Ausbietung an geeignete Interessenten verpachtet. In transparenten und nachvollziehbaren Verfahren werden die eingehenden Pachtangebote nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit sowie regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung gewichtet. Angebote zur regionalen und kommunalen Wertschöpfung erhalten bei der Auswahl der Bewerbungen ein maßgebliches Gewicht, ebenso werden die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Standortes besonders berücksichtigt. Nach Wertung aller Kriterien erhält danach jeweils das marktgerechteste Angebot den Zuschlag zur Verpachtung. Vertragspartner des Landesbetriebs HessenForst sind gleichermaßen regionale und kommunale Versorgungs- und Windenergieunternehmen sowie Bürgergenossenschaften und Kommunen.

Windenergiedividende: Kommunen werden beteiligt

In Hessen spielt der Ausbau der Windkraft eine besondere Rolle, die nicht ohne die Unterstützung der Kommunen möglich wäre. Städte und Gemeinden in Hessen können eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen im Staatswald erhalten.

Die Antragsstellung ist dabei grundsätzlich für alle hessischen Städte und Gemeinden offen, wenn und soweit sie selbst nicht von Windenergieprojekten profitieren können. Sie können eine finanzielle Teilhabe an den Pachteinnahmen für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen erlangen, wenn eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft in Betrieb ist und Strom produziert. Die maximale Höhe der finanziellen Beteiligung beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus der Verpachtung landeseigener Flächen im Staatswald.

Mit den rückwirkend für das Jahr 2020 neu in Kraft gesetzten Ausführungsbestimmungen der Windenergiedividende wurde die Freigrenze angehoben, bis zu der Kommunen Erträge aus eigener wirtschaftlicher Nutzung von Windenergieanlagen vereinnahmen dürfen, ohne dass es für den Anspruch der Zahlung schädlich ist. Anspruchsberechtigte Kommunen können diese Gelder frei für die Verwirklichung ihrer Projekte verwenden.

Die Antragstellung an das Regierungspräsidium Kassel ist mittels eines formlosen Antrags unter Nachweis der Betroffenheit und der Antragsberechtigung möglich. Die AusführungsbestimmungenÖffnet sich in einem neuen Fenster sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

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