Luftmessstation in Frankfurt

Luftqualität

Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach EU-weit festgelegten Grenz- und Zielwerten.

Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach definierten Grenz- und Zielwerten. Diese sind in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa (EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) zusammengefasst. Die europarechtlichen Vorgaben wurde mit der Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster) in nationales Recht umgesetzt. Derzeit befindet sich die EG-Richtlinie 2008/50/EG in der Überarbeitung, wobei die EU einen ersten Entwurf für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigt hat.

Die Überwachung der gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Es betreibt zu diesem Zweck das Luftmessnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, welches die Luftqualität im regionalen Hintergrund, im städtischen Hintergrund und an städtischen Belastungsschwerpunkten erfasst.

Grenzwerte, Zielwerte und Schwellenwerte nach der 39. BImSchV

Komponente Kenngröße Grenzwert Bemerkungen
Schwefeldioxid 1-h-Wert 350 µg/mdürfen nicht öfter als 24-mal im Kalenderjahr überschritten werden  
  24-h-Wert 125 µg/mdürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden  
  Jahresmittel 20 µg/m³ emissionsfern1)
  Wintermittel 20 µg/m³ emissionsfern1)
Stickstoffdioxid 1-h-Wert 200 µg/mdürfen nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden  
  Jahresmittel 40 µg/m³  
Stickstoffoxide Jahresmittel 30 µg/m³ emissionsfern1)
PM10 24-h-Wert 50 µg/mdürfen nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden  
  Jahresmittel 40 µg/m³  
PM2,5 Jahresmittel 25 µg/m³   
Benzol Jahresmittel 5 µg/m³  
Kohlenmonoxid max 8-h-Wert 10 mg/m³  
Ozon 1-h-Wert 180 µg/m³ Informations-schwelle
  1-h-Wert 240 µg/m³ Alarmschwelle
  max. 8-h Wert 120 µg/mdürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre Zielwert
  AOT40 18 000 µg/m3•h, gemittelt über fünf Jahre Zielwert

Begriffserklärungen und Fußnoten:

Stickstoffoxide: NO + NO2(als NO2)

PM10Feinstaub (ParticulateMatter) mit einem Durchmesser < 10 µm

PM2,5Feinstaub (ParticulateMatter), Durchmesser < 2,5 µm

max. 8-h-Wert: höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten

AOT40: accumulated exposure over a threshold of 40 ppb; Summe der Differenzen zwischen 1-h-Werten über 80 µg/m3(40 ppb) und dem Wert 80 µg/mim Zeitraum 8–20 Uhr von Mai bis Juli

Wintermittel: Mittelwert im Zeitraum 01.10.-31.03.

1)Messung mehr als 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km von Bebauung, Industrie oder Bundesfernstraßen

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