Zwei Personen schütteln sich die Hand. Im Hintergrund ist ein Acker zu sehen

Netzwerke und Kooperationen

Vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer soll durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte ein wirksamer Beitrag für einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen geleistet werden. Die durchgeführten Vorhaben sollen zur Förderung und zum Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie deren Verbreitung beitragen.

Verfahren

Die Förderung soll der noch wirksameren Vernetzung und Unterstützung von Akteuren der ländlichen Entwicklung dienen, unter anderem um durch Nutzung von Synergien die Chancen von Wirtschaftsakteuren zur In-Wert-Setzung ländlicher Regionen zu entwickeln.

Es kommen grundsätzlich alle Formen der Zusammenarbeit für eine Unterstützung in Frage (u. a. Projekte, Umsetzung von Strategien, Netzwerke), wobei die Förderung vor allem auf folgende Bereiche abzielt:

  • Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Etablierung, zum Ausbau oder zum Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten
  • Zusammenarbeit, die auf eine klima-, ressourcen- und umweltschonende, biodiversitätssteigernde sowie tierwohlgerechte Land- und Forstwirtschaft, Landbewirtschaftung und die ländliche Entwicklung bzw. Landnutzung abzielt sowie u.a. zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel beiträgt.
  • Zusammenarbeit bei der Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit sowie Erfahrungs- und Informationsaustausch u.a. zwischen Forschungseinrichtungen, Verbänden, Behörden und Akteuren im ländlichen Raum

Für das formelle Auswahlverfahren muss die potenzielle Kooperation einen Antrag nebst Aktionsplan.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Für die jeweiligen Auswahlstichtage müssen die Anträge bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden.

Auf Grundlage von Auswahlkriterien wird über die eingereichten Vorhaben nach einem Ranking sowie im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel entschieden.

Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen) im Download-BereichÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.

Förderrechtliche Grundlagen

Maßgeblich für die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft“Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Förderung umfasst:

  • Erstellung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien und eines Aktionsplans.
  • Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken.
  • Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne).
  • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen.
  • Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit.
  • Auf die Entwicklung von Versorgungsketten und/oder lokaler Märkte bezogene Infor-mations- und Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen.

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Landbewirtschaftern, Forschungs- und Versuchseinrichtungen sowie Verbände und Vereine.

Gefördert werden können auch einzelne Mitglieder von Zusammenschlüssen, die mit den übrigen Partnern eines Zusammenschlusses durch eine schriftliche Vereinbarung verbunden sind.

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen:

  • Personalausgaben für die Mitglieder eines Zusammenschlusses nach Teil III Nr. 8.8 in Verbindung mit den Anlagen zu diesen Richtlinien IZ,
  • Reisekosten nach dem HRKG für die Mitglieder eines Zusammenschlusses, 
  • Ausgaben für allgemeine Geschäftsausgaben,
  • Beratungs- und Dienstleistungen, z.B. in Bezug auf die Erstellung von Konzepten, Studien, Analysen,
  • vorhabenbezogene Sachausgaben,
  • angemessene Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und Nutzungskosten, die bei der Umsetzung von Vorhaben einer Kooperation entstanden sind und nachgewiesen werden,
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Veranstaltungs- und Schulungsausgaben,
  • Ausgaben, die dem Zusammenschluss im Rahmen der Netzwerktätigkeit entstehen sowie Ausgaben für eine den Zusammenschluss übergreifende Zusammenarbeit,
  • Ausgaben für die Erstellung des Aktionsplans und ggf. spätere Anpassungen,
  • sonstige Ausgaben, die zur Umsetzung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen notwendig sind.

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Im Fall von Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Qualitätsregelungen nach RL Teil II Abschnitt B Nr. 2.6 in Verbindung mit Nr. 5.2 Buchstabe j) beträgt der Fördersatz bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Ausgaben für allgemeine Geschäftsausgaben nach Teil II Abschnitt B Nr. 5.2 Buchstabe c) werden als Pauschale in Höhe von 15 Prozent der Personalausgaben nach Teil II Abschnitt B Nr. 5.2 Buchstabe a) gewährt.

Der Gesamtbetrag der gewährten Zuwendungen für ein Vorhaben der Zusammenarbeit darf insgesamt 250.000 Euro nicht überschreiten.

Die Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.

Die Einreichung eines Aktionsplanes sowie einer schriftlichen Vereinbarung als wichtigste Bestandteile des Förderantrags erfolgt zu festgelegten Stichtagen.

Für die jeweiligen Auswahlstichtage müssen die Anträge nebst Aktionsplan und schriftlicher Vereinbarung zu festgelegten Fristen bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden. Die Termine für die Fristen und Auswahlstichtage.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Für die einzureichenden Aktionspläne zur Anerkennung des Vorhabens als Bestandteil eines Antrages sind detaillierte Informationen zu der Tätigkeit des Zusammenschlusses erforderlich. Die Formulare für den Aktionsplan stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen) Öffnet sich in einem neuen Fensterm Download-Bereich zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Hessischen Innovationsdienstleister (IfLS, Frau Thietje) oder die Bewilligungsbehörde (RP Gießen, Herrn Dr. Becker, Frau Drube oder Frau Hartert).

Interessierte Gruppen können beim IDL fortlaufend ihren Aktionsplan für eine unverbindliche Beratung einreichen.

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