Am 1. Januar 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen, die zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit von 2023 bis 2027, einschließlich zwei Abfinanzierungsjahren bis Ende 2029.
Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der von Deutschland eingereichte Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan) dar, der am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Bundesländer sind Teil dieses Plans. Dieser unterstützt die weiteren Schritte auf dem eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Im Fall von Hessen flankiert er viele weitere Maßnahmen und Initiativen des Landes, die außerhalb des GAP-Strategieplans mit rein nationalen Mitteln finanziert werden.
Ein wichtiger Bestandteil des GAP-Strategieplans sind die Beschreibungen der Fördermaßnahmen (Interventionen), die in der neuen Förderperiode umgesetzt werden. Zwei dieser Maßnahmen stellen im Fall des Landes Hessen die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ dar, die über die „Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft“ (RL - IZ) bereits seit dem Jahr 2015 angeboten werden. Auf der Grundlage des neuen EU-Rechts verändern sich einige der bisherigen Förderbedingungen. Darüber hinaus werden die beiden Maßnahmen erstmals im Rahmen des GAP-Strategieplans für Deutschland umgesetzt. Aufgrund der darin enthaltenen Vorgaben sowie darüber hinaus des neu gefassten EU-Beihilferechts müssen die bestehenden Förderrichtlinien geändert werden. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinien ist im späten Frühjahr 2023 vorgesehen.
Eckpunkte der Förderung ab 2023 sind unter anderem:
- EIP-Agri: Förderung der Vorbereitung eines Vorhabens einer Operationellen Gruppe sowie die Förderung von Ausgaben für die Durchführung eines einzelnen Innovationsvorhabens.
- Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen: Förderung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken sowie die Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen.
Um allen an einer Förderung Interessierten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Förderjahr die Gelegenheit zu geben, ihre innovativen Projektideen zu melden und diese bereits auch schon in Form eines Aktionsplans vorzulegen, hat sich das HMUKLV entschlossen, einen ersten Förderaufruf bei EIP-Agri zu starten.
Interessierte Projektträgerinnen und Projektträger wurden aufgerufen, sich beim hessischen Innovationsdienstleister (IDL), der IfLS Beratung & Projekte GmbH, zwecks einer Beratung zur Passfähigkeit ihrer Ideen, zu den Förderkonditionen und zur Projektentwicklung zu melden. Die Frist zur Einreichung der vorstehend genannten Unterlagen endete am 27. März 2023.
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