Kläranlage

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Zukunftsweisende Klärschlammverwertung im Landkreis Fulda

Hessen fördert regionale Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung mit knapp 35.000 Euro.

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„Mit einer Machbarkeitsstudie stellt sich der Landkreis Fulda der Herausforderung bei der Klärschlammverwertung. Ziel ist es, ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm für die Kommunen und kreisangehörigen Städte zu erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie wird für 54 Kläranlagen im Landkreis Fulda Wege aufzeigen, um die knappe Ressource Phosphor zu gewinnen und gleichzeitig Umweltschäden zu reduzieren“, resümiert Hinz. Das Hessische Umweltministerium stellt hierfür einen Zuschuss in Höhe von 34.800 Euro zur Verfügung. Erkenntnisse aus bisherigen Studien im Umfeld des Landkreises sollen berücksichtigt werden.

„Die Phosphorrückgewinnung ist von großer Relevanz, denn Phosphor ist ein für alle Lebewesen notwendiges Element. Der Nährstoff ist essentiell für das Pflanzenwachstum und die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung, deshalb wird der Stoff zum Düngen verwendet. Weltweit werden die Phosphor-Vorräte knapper und für die Düngung gibt es keine alternativen Stoffe. Ein Großteil der Klärschlämme wird derzeit allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Teilweise werden Klärschlämme zum Düngen genutzt, dies kann jedoch schädlich für Verbraucher, Boden und Gewässer sein, da die Klärschlämme andere Schadstoffe wie Arzneimittelrückstände enthalten können. Mit der Phosphorrückgewinnung wird der wichtige Stoff für die Düngung aus dem Klärschlamm gewonnen und von Schadstoffen getrennt. Mit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wurde erstmals die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm eingeführt. Der Weg zum Phosphorrecycling ist aber sehr anspruchsvoll. Deshalb fördern wir die Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten“, ergänzte Ministerin Hinz.

Hintergrund:

Gemäß Klärschlammverordnung besteht ab 2029 eine grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung, sofern der Phosphorgehalt im Klärschlamm 20 g/kg Trockenmasse (TM) oder mehr beträgt. Die Klärschlammverordnung sieht ferner vor, dass Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2029 und Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2032 nicht mehr direkt bodenbezogen verwertet werden dürfen. Für Anlagen mit geringerer Ausbaugröße kann unter strengen Auflagen der Phosphor im Klärschlamm durch ein Aufbringen auf den Boden weiterhin genutzt werden. Durch die Vorgaben der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung wird die stoffliche Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen deutlich limitiert.

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