Blick auf Feld und Wiese. Im Hintergrund Wald.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Landwirtschaftsminister begrüßt Wegfall der Stilllegungspflicht auf Ackerflächen

Ingmar Jung: Ausnahmen von Pflichtbrachen für die landwirtschaftlichen Betriebe auch nach 2024 zulassen

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Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, dass in diesem Jahr die Stilllegungspflicht bei der Ackerfläche entfällt und es auch keine zusätzliche Kürzung der Basisprämie für die Landwirte gibt. Damit sei das Bundeslandwirtschaftsministerium im Wesentlichen einer Forderung der unionsgeführten Landwirtschaftsministerien der Länder gefolgt, sagte er am Donnerstag in Wiesbaden.

Gleichzeitig forderte er eine Verstetigung der Ausnahme von den sogenannten Pflichtbrachen auch in den kommenden Jahren. „Die Ausnahme für ein Jahr reicht nicht. Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit auf lange Sicht. Pauschale Stilllegungen von Ackerflächen passen auch nächstes Jahr nicht in die Zeit.“, so Jung. Ebenso müsse dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft im Blick auf die europäische Konkurrenz auf dem europäischen Binnenmarkt gesichert werden.

Hintergrund:

Die EU-Kommission hatte zuvor eine Ausnahmeregelung erlassen. Die ursprünglich geplante Pflicht zur Stilllegung von mindestens vier Prozent der Ackerflächen zur Erfüllung des sogenannten GLÖZ-8-Standards kann demnach für 2024 auch durch andere, produktionsintegrierte Maßnahmen erfüllt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen heute nach Brüssel melden, ob sie die Ausnahmeregelungen umsetzen möchten.

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