H.2 Arten- und Biotopschutz im Offenland

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung und Schutz der Artenvielfalt

Schutz und Förderung bedrohter Arten

Erhaltung von wertvollem (extensiven) Offenland und Lebensraum-/Biotoptypen

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Maßnahmen mit dem Ziel des Arten-und Biotopsschutzes inner- und außerhalb von Natura2000-Gebieten:

  • Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller (Offenland-)Biotope
  • Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen
  • Umsetzung von FFH-Managementplänen

Fördersatz:

Bis zu 3.000 €/ha

Individuelle Kalkulationen für jede Maßnahme

Antragsfrist:

Ganzjährig

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Auszahlung wird nicht über den gemeinsamen Antrag (GA) beantragt

Unter bestimmten Voraussetzungen einjährige Maßnahmenlaufzeit

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

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