Mit HALM erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Die HALM 2–Richtlinien befinden sich aktuell in der Überarbeitung. Für die Antragstellung 2023 gelten die neuen HALM 2-Richtlinien, welche aktuell im Entwurf vorliegen. In einer Broschüre ist das Wichtigste im Überblick dargestellt.