G.2 Tiergenetische Ressourcen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Erhaltung von seltenen, einheimischen und gefährdeten Nutztierrassen

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Betriebssitz in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Zucht und Haltung seltener, gefährdeter, einheimischer Nutztierrassen

Förderfähige Nutztierrassen (HALM 2-RL, Anlage 12)

Im Verpflichtungszeitraum im Durchschnitt mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere halten

Tiere in Zuchtbuch eintragen lassen und an einem Erhaltungszuchtprogramm teilnehmen

Fördersatz:

200 €/Rind oder Pferd, 400 €/Bulle oder Hengst

30 €/Schaf oder Ziege, 60 €/Bock

60 €/Schwein, 120 €/Eber

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

RP Gießen Dezernat Landwirtschaft, Marktstruktur

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3 in Zusammenarbeit mit HMLU VII 4

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de


Weitere Informationen:

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