E.3 Erhaltung des Weinbaus in Steillagen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Erhaltung der Kulturlandschaft und damit in Verbindung stehender wildlebender Tier- und Pflanzenarten (z. B. Zippammer)

Förderung der Artenvielfalt

Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen (Rebflächen müssen in Weinbaukartei des Landes HE erfasst sein)

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Einhaltung der Grundsätze für umweltschonende Bewirtschaftung für den Erhalt des Weinbaus in Steillagen nach HALM 2 Richtlinie Anlage 11

Mind. 0,1 ha

Kein Flächenwechsel zulässig

Fördersatz:

1.500 €/ha bei Hangneigung 30 – 40 %

3.800 €/ha bei Hangneigung 40 – 45 %

4.600 €/ha bei Hangneigung größer 45 %

Antragsfrist:

15. November

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

RP Darmstadt Dezernat Weinbau

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3 in Zusammenarbeit mit HMLU VII 1

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

HALM 2