E.1 Pheromoneinsatz im Weinbau

Hessische Agrarumwelt- und Lanschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung der Artenvielfalt

Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse mit Flächen in Hessen (Rebflächen müssen in Weinbaukartei des Landes HE erfasst sein)

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Aushängen von vorgeschriebenen Pheromonpräparaten zur Traubenwicklerbekämpfung

Ggf. Beitritt in Pheromongemeinschaft

Kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln mit dem gleichen Bekämpfungsziel

Flächenwechsel zulässig

Bis zum 1. März sind entleerte Pheromondispenser ordnungsgemäß zu Entsorgung

Fördersatz:

125 €/ha

Antragsfrist:

15. November

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Kooperationsmaßnahme

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

RP Darmstadt Dezernat Weinbau

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3  in Zusammenarbeit mit HMLU VII 1

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

HALM 2