C.3.6 Gewässerschutzstreifen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Breite: 6 m bis 30 m (mind. 0,1 ha)

Kennzeichnung z. B. mit Pflöcken

Keine Anwendung von PSM und N-Düngemitteln

Einmalige gräserbetonte Ansaat nach HALM 2-RL Anlage 6c

Anlage entlang von Gewässern

Kein Flächenwechsel

Kein Umbruch und keine Beschädigung der Vegetationsdecke

Nutzung des Aufwuchses ist zulässig

Fördersatz:

400 €/ha

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

HALM 2