C.3.5 Ackerwildkrautflächen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Schutz der Segetalflora

Schutz der Biodiversität

Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Jährliche Neuanlage von Ackerwildkrautflächen durch bodenwendende Bewirtschaftung

Nach Aussaat der Hauptkultur bis Ernte keine mechanische Wildkrautregulierung

Keine Anwendung von PSM und Düngemitteln

Aussaat von Zwischenfrüchten, Untersaaten oder Wildpflanzen ist nicht zulässig

Nutzung des Aufwuchses ist zulässig

Keine Nutzung des Aufwuchses als Ganzpflanzensilage

Variante a: keine Bodenbearbeitung bis 31. Okt.

Variante b: Lichtstreifen Reihenabstand 18-20 cm

Kein Flächenwechsel zulässig

Fördersatz:

800 €/ha

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

HALM 2Öffnet sich in einem neuen Fenster