C.3.3 Erosionsschutzstreifen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Boden-/Erosionsschutz

Gewässerschutz (insb. Oberflächengewässer)

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Einmalige i. d. R. gräserbetonte Ansaat nach HALM 2-RL Anlage 6c

Kein Flächenwechsel

Breite: 6 m bis 30 m (mind. 0,1 ha)

Keine Anwendung von PSM und N-Düngemitteln

Nutzung des Aufwuchses ist zulässig

Anlage auf erosionsgefährdeten Flächen

Kennzeichnung z. B. mit Pflöcken

Fördersatz:

700 €/ha

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Gesamte Verpflichtungsfläche muss erbracht werden

Nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

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