C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung der Artenvielfalt

Blütenreiche Bestände

Nahrungs-, Wirts- und Schutzpflanzen für Insekten und anderen Wildtiere

Boden- und Wasserschutz

Bereicherung der Kulturlandschaft

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Erstansaat bis spätestens 31. Mai mit Blühmischungen nach HALM 2-RL Anlage 6b

Mindestbreite 5 m

Maximalgröße 2 ha (Mindestgröße 0,1 ha)

Keine Anwendung von PSM und stickstoffhaltigen Düngemitteln

Keine Nutzung des Aufwuchses

Kein Flächenwechsel

Mind. einmalige Pflege zw. 01. Sept. und 30. Okt. im Verpflichtungszeitraum auf 25 %-50 % der Fläche

Fördersatz:

750 €/ha

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

gesamte Verpflichtungsfläche muss erbracht werden

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Helena.Holderberg@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

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