Zwei Personen gärtnern.

Förderangebote von Umweltbildung und BNE in Hessen

Zur Förderung der Umweltbildung und zur Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben, kann das Land Zuwendungen gewähren.

Was fördert das HMUKLV?

Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Was ist nicht förderfähig?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie bereits begonnene Projekte. Institutionelle Förderungen von Einrichtungen, die Übernahme von laufenden Kosten nach Projektabschluss, von Kredit- und Finanzierungskosten sowie von Kosten für Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung des Projektträgers dienen, sind ebenfalls nicht möglich.

Wer kann sich bewerben?

Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen über 5.000 Euro hinaus werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung. Unabhängig von der Höhe der Zuwendung kann die erforderliche Eigenbeteiligung durch Eigenmittel oder Eigenleistung erbracht werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Anträge können Sie zwei Mal im Jahr digital einreichen: Bis zum 31.08. eines Jahres für das 1. Halbjahr des Folgejahres und bis zum 31.3. für das 2. Halbjahr des Kalenderjahres. Bitte senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag an Ursula.Hambitzer@umwelt.hessen.de

Noch ein Hinweis:

Nach jetzigem Kenntnisstand können BNE-Projekte auch von anderen Organisationen nach deren Förderbedingungen gefördert werden. Eine nicht abschließende Aufzählung derartiger Organisationen finden Sie zur Arbeitserleichterung im Folgenden. Die Aufzählung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, über die Erfolgsaussichten einer Förderung durch diese und/oder andere Organisationen kann keine Aussage getroffen werden.

Kinder- und Jugendimkerei

Für die Einrichtung einer Kinder- und Jugendimkerei erhielt der Verein Eulenhaus e. V. bereits im Jahr 2017 eine Förderung durch das Referat für Bildung für nachhaltige Entwicklung des Hessischen Umweltministeriums. Außerdem kam noch Losglück hinzu: Die zusätzlichen Mitteln aus der Umweltlotterie GENAU konnten die Aktiven gut gebrauchen, um die neue Kinder- und Jugendimkerei zu verwirklichen. Im April stellte der Verein die Ergebnisse des Projektes im Hessischen Umweltministerium vor.

Für das Projekt wurden ein pädagogisches Konzept sowie Lehrmaterialien für die Kinder- und Jugendimkerei vornehmlich für die Altersgruppen von drei bis acht Jahren entwickelt. Ziel ist es ein Bildungsangebot zu schaffen, das Kindern und Jugendlichen den unmittelbaren Kontakt zu und den Umgang mit den lebenden Tieren ermöglicht und dadurch Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen, Konzentration, Achtsamkeit, Planung und Sorgfalt fördert.

Außerdem sollen natürliche Zusammenhänge direkt erlebbar gemacht werden sowie durch die Honigernte der Wert von Lebensmitteln und der eigenen Arbeitskraft erfahren und dadurch Erfolgserlebnisse ermöglicht werden. Die entstandenen Lehrmaterialien können beim Eulenhaus e. V. kostenlos angefragt werden. Vor der selbstständigen Anwendung der für Imkerinnen und Imker entwickelten pädagogischen Materialien wäre es allerdings sinnvoll, wenn Interessenten sich für eine Beratung an das Eulenhaus wenden würden.

Bei Interesse an den Bildungsangeboten der Kinder- und Jugendimkerei wenden Sie sich ebenfalls gerne an das Eulenhaus e. V.

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