Menschen laufen über einen Zebrastreifen.

Verbraucherschutz

In einer komplexen, digitalisierten Welt wird Verbraucherschutz immer wichtiger. Das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat setzt auf eine moderne Verbraucherpolitik, die unterschiedliche Zielgruppen und deren Bedürfnisse in den Blick nimmt.

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Der Einsatz für den Verbraucherschutz geschieht einerseits auf politischer Ebene, an der Stelle, wo Gesetze geschrieben und beschlossen werden, andererseits unterstützt das Ministerium solche Institutionen finanziell, die Verbraucherinnen und Verbraucher informieren und beraten oder Bildungsprojekte anbieten. Daneben sorgen die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten zuständigen Behörden in Hessen außerdem mit Lebensmittel- und Produktkontrollen dafür, dass gesetzliche Hygiene- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Wie ist der hessische Verbraucherschutz organisiert? Nahezu alle Ressorts in der Hessischen Landesregierung wirken dabei mit.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert die Verbraucherpolitik in Hessen in Abstimmung mit den anderen Fachministerien mit dem Ziel, Gesundheit und Sicherheit sowie den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Nahezu alle Ressorts in der Hessischen Landesregierung wirken dabei mit, wie etwa das Hessische Kultusministerium, das Hessische Sozialministerium, das Hessische Wirtschafts- und Energieministerium und das Hessische Finanzministerium.

Beispiele für Handlungsfelder sind: Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Anlegerschutz, Datenschutz, Telekommunikation, Ernährung, Energie, Fahr- und Fluggastrechte, Preisangaben, Verbraucherinformation, Verbraucherbildung und Verbraucherforschung. Ein aufeinander abgestimmtes Netz von Beratungsangeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt eine der Kernaufgaben der hessischen Verbraucherpolitik dar. Eine Vielzahl an Projekten und Institutionen werden vom Land Hessen finanziell gefördert.

Hessen engagiert sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern für verbraucherpolitische Themen bei der VerbraucherschutzministerkonferenzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie verabschiedet verbraucherpolitische Empfehlungen zur Unterstützung der Bundesregierung.

Erstmalig fand die Verbraucherschutzministerkonferenz zur BSE-Krise im Januar 2001 in Bremen statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz findet einmal im Jahr statt. Vorbereitet wird die Verbraucherschutzministerkonferenz durch eine seit 2009 vorgeschaltete Amtschefkonferenz sowie die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, der die Abteilungsleiterinnen und -leiter der jeweiligen für den Verbraucherschutz federführend zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen angehören.

Viele deutsche Rechtsvorschriften beruhen auf Vorgaben der Europäischen Union. Das Europäische Vertragsrecht - und damit auch das Verbrauchervertragsrecht - stellt ein Schwerpunktthema der hessischen Europapolitik dar. Gerade in diesem Bereich verfolgt Hessen die Entwicklungen auf europäischer Ebene besonders genau und versucht im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten frühzeitig Einfluss zu nehmen. Eine Zusammenfassung bei EUR-Lex, dem Online-Portal zum EU-Recht, gibt einen Überblick über die EU-Gesetzgebung im Bereich VerbraucherpolitikÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Hessische Landesvertretung in BrüsselÖffnet sich in einem neuen Fenster vertritt die Interessen der Hessinnen und Hessen in der Europäischen Union. Für den Verbraucherschutz engagiert sich das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Unterstützung der hessischen Mitglieder des Europäischen Ausschuss der RegionenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Der Europäische Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union, die sich aus lokal und regional gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller 27 Mitgliedsländer zusammensetzt. Deutschland ist derzeit mit 24 Mitgliedern und 24 stellvertretenden MitgliedernÖffnet sich in einem neuen Fenster vertreten. Die Mitglieder können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken.