Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf den Seiten Instagram: instagram.com/umwelthessen/ und Facebook: facebook.com/umwelthessen/

1. Ausrichter

Ausrichter des Gewinnspiels ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden (im Folgenden auch „Gewinnspielausrichter“ genannt).

2. Gewinnspiel

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Die Empfängerin bzw. der Empfänger der von dem Teilnehmenden bereitgestellten Informationen ist der Gewinnspielausrichter und nicht Facebook oder Instagram.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmende Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.

3. Teilnehmende

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr (maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Teilnahme) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeitende des Gewinnspielausrichters, deren Angehörige sowie Mitarbeitende von beteiligten Unternehmen und deren Angehörige ausgeschlossen. Der Gewinnspielausrichter behält sich das Recht vor, einen Nachweis zur Altersbestimmung einzufordern.

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt einen Account bei Facebook oder Instagram voraus. Die AGBs dieser Plattformen sind daher Voraussetzung und rechtliche Grundlage für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier und unter dem konkreten Gewinnspiel-Post auf den oben näher bezeichneten Social-Media-Plattformen aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an.

Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Gewinnspielausrichters abhängig. Der Erwerb oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.

4. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Gewinnspielausrichter behält sich das Recht vor, bei der Nichteinhaltung der Gewinnspielbedingungen oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Dazu zählen auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Gewinn nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

5. Durchführung und Abwicklung

Die Gewinnspielteilnahme ist nur innerhalb des im konkreten Gewinnspiel-Posts aufgeführten Zeitraums möglich. Der Teilnehmende darf nur einmal mitspielen. Die mehrfache Teilnahme,

z. B. unter einem anderen Namen, ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewinnspielteilnahme besteht nicht. Die konkrete Beschreibung samt möglichem Gewinn sowie der Ablauf des Gewinnspiels ist dem entsprechenden Gewinnspiel-Post auf der eingangs konkret bezeichneten Facebook- und/oder Instagram-Seite zu entnehmen.

a. Facebook:
Bei Gewinnspielen, in denen zur Teilnahme Bilder oder Videos eingereicht werden müssen, ist – sofern das entsprechende Posting dies vorsieht - die Jury des Gewinnspielausrichters berechtigt, unter allen Bildern, Videos und Beiträgen der Teilnehmenden eine Vorauswahl zu treffen. Die Jury setzt sich hierbei aus Mitarbeitenden der Social Media Agentur und Mitarbeitenden aus dem Digital Marketing des Gewinnspielausrichters zusammen.
Der Gewinnspielausrichter ist ebenfalls berechtigt, genannte Vorauswahl in einem zweiten Posting zur Abstimmung auf den Social-Media-Profilen des Umweltministeriums Hessen zu veröffentlichen. Im Falle von User-Votings gewinnt das Bild bzw. Video mit den meisten Likes zum Zeitpunkt des Ablaufs des Gewinnspiels.
Bei Gewinnspielen, in denen die Teilnahme rein durch das Kommentieren des Gewinnspiel-Posts oder durch das Liken des Beitrags erfolgt, werden die Gewinner zufällig ausgelost. Bei Gewinnspielen, bei denen der Teilnehmende einen richtigen Kommentar posten muss und sich mehr als ein Kommentar als richtig erweist, erfolgt die Gewinnermittlung per Zufallsprinzip ausschließlich aus den Teilnehmenden mit einem richtigen Kommentar.
Sobald die Gewinnerin bzw. der Gewinner von dem Gewinnspielausrichter ermittelt wurde, wird die jeweilige Person über den Gewinn per Facebook-Privatnachricht informiert. Außerdem darf ein Beitrag auf der Umweltministerium Hessen Facebook-Seite unter Nennung des Gewinners / der Gewinnerin (Facebook-Benutzername) und Verwendung der von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner eingereichten Bilder oder Videos veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Auch die Bilder bzw. Videos der anderen Teilnehmenden dürfen von dem Gewinnspielausrichter für weitere Postings verwendet werden, die in direktem Bezug zu diesem Gewinnspiel stehen. Mit der Facebook-Privatnachricht wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner aufgefordert, dem Gewinnspielausrichter innerhalb von einem Monat ab Gewinnbenachrichtigung eine private Nachricht über Facebook zur Bestätigung des Gewinns zu senden. Meldet sich eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Der Gewinnanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Neuermittlung findet nicht statt.

b. Instagram Kommentargewinnspiele:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren des Gewinnspiel-Posts. Zur erfolgreichen Teilnahme müssen die im Post angegebenen Gewinnspielfragen beantwortet werden. Nur Teilnehmende, die eine richtige Antwort posten, können gewinnen. Sofern mehr als eine Teilnehmende bzw. ein Teilnehmender eine richtige Antwort gepostet hat, erfolgt die Gewinnermittlung per Zufallsprinzip ausschließlich aus den Teilnehmenden mit der richtigen Antwort.
Sobald die Gewinnerin bzw. der Gewinner von dem Gewinnspielausrichter ermittelt wurde, wird die jeweilige Person per privater Instagram-Nachricht über den Gewinn informiert. Zudem wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner in einer Story auf dem Umweltministerium Hessen Instagram Kanal (instagram.com/umwelthessen/) getaggt, unter Verwendung des Instagram-Benutzernamens.

Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Mit der Gewinnbenachrichtigung wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner aufgefordert, dem Gewinnspielausrichter innerhalb von einem Monat nach Gewinnbenachrichtigung eine private Nachricht über Instagram zur Bestätigung des Gewinns zu senden. Meldet sich eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Der Gewinnanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Neuermittlung findet nicht statt.

c. Instagram Bildergewinnspiele:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Posten eines Bildes auf dem Instagram Kanal des jeweiligen Teilnehmenden unter Verwendung des jeweiligen Gewinnspiel-Hashtags und/oder durch das Taggen von @umwelthessen. Dafür muss das Profil des Teilnehmenden öffentlich sein. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird von der Jury des Gewinnspielausrichters ausgesucht.
Sobald die Gewinnerin bzw. der Gewinner von dem Gewinnspielausrichter ermittelt wurde, wird die jeweilige Person über den Gewinn per privater Instagram-Nachricht informiert. Zudem wird das Gewinnerbild auf dem Umweltministeriums Hessen Instagram Kanal (instagram.com/umwelthessen/) in einem Reposting oder einer Story veröffentlicht, unter Verwendung des Instagram-Benutzernamens. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Mit der Gewinnbenachrichtigung wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner aufgefordert, dem Gewinnspielausrichter innerhalb von einem Monat ab Gewinnbenachrichtigung eine private Nachricht über Instagram zur Bestätigung des Gewinns zu senden. Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Der Gewinnanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Neuermittlung findet nicht statt.

d. Instagram Story-Gewinnspiele:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Beantwortung der in der Story gestellten Gewinnspielfrage. Unter den richtigen Antworten werden Gewinnerinnen und Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt.

Sobald die Gewinnerin bzw. der Gewinner von dem Gewinnspielausrichter ermittelt wurde, wird die jeweilige Person über den Gewinn per privater Instagram-Nachricht informiert. Zudem werden die Antwort und der Name des Gewinners / der Gewinnerin (Instagram-Benutzername) auf dem Umweltministeriums Hessen Instagram Kanal (instagram.com/umwelthessen/) in einer Story veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Mit der Gewinnbenachrichtigung wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner aufgefordert, dem Gewinnspielausrichter innerhalb von einem Monat ab Gewinnbenachrichtigung eine private Nachricht über Instagram zur Bestätigung des Gewinns zu senden. Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Der Gewinnanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Neuermittlung findet nicht statt.

6. Nutzungsrechtseinräumung

Der Teilnehmende garantieren, Inhaberin bzw. Inhaber der erforderlichen Rechte an den im Rahmen der Gewinnspielteilnahme hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein. Ist der Teilnehmende nicht alleinige Urheberin bzw. alleiniger Urheber oder Rechteinhaberin bzw. Rechteinhaber, erklärt sie bzw. er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

Jeder Teilnehmende räumt dem Gewinnspielausrichter an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:
 

  1. Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;
  2. Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über die oben aufgeführten Facebook- und/ oder Instagram-Accounts zugänglich zu machen;

Der Gewinnspielausrichter wird bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise die Urheberin bzw. den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

7. Haftung und Freistellung

Sofern der Teilnehmende Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmende, dass er/sie keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

Der Teilnehmende stellt den Gewinnspielausrichter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmende verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Gewinnspielausrichter von angemessenen und zweckentsprechenden Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

8. Feststellung des Gewinners

Nach Ende des Gewinnspiels werden unter allen berechtigten Teilnehmenden die Gewinne verlost.

Der Gewinnanspruch verfällt innerhalb von zwei Monaten, wenn die Übermittlung eines Gewinns an eine Gewinnerin bzw. einen Gewinner nicht möglich ist und die Gründe der erfolglosen Übermittlung vom Gewinnerinnen und Gewinnern zu vertreten sind. In diesem Fall wird ein eine neue Gewinnerin bzw. ein neuer Gewinner ermittelt.

Die Übermittlung von Sachpreisen erfolgt nur innerhalb Deutschlands, Österreich und der Schweiz kostenfrei für einen einmaligen Zustellversuch. Ansonsten hat die Gewinnerin bzw. der Gewinner Transportkosten und sonstigen Abgaben (Zollgebühren, Steuern etc.) zu tragen. Unzutreffende Angaben bei der Gewinnspielteilnahme oder unvollständig übermittelte Lieferadressen führen zum Ausschluss von der Gewinnvergabe.

Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar, ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Gewinnspielausrichter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

9. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Gewinnspielausrichter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Gewinnspielausrichters liegende Umstände eintreten, die die Durchführung für den Gewinnspielausrichter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Gewinnspielausrichters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeits- oder Datenschutzrechtsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmenden und/oder des Gewinnspielausrichters.

10. Haftung des Gewinnspielausrichters

Der Gewinnspielausrichter haftet nur, wenn und soweit dem Gewinnspielausrichter, seinen gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

11. Datenverarbeitung beim Gewinnspiel

Der Gewinnspielausrichter erhebt und speichert im Rahmen des Gewinnspiels die folgenden Daten: Anrede, Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Land. Die Daten werden lediglich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet, insbesondere, um die Gewinnerin bzw. den Gewinner zu ermitteln und zu benachrichtigen und werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Insbesondere werden die entsprechenden Daten nicht für Werbezwecke weitergegeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Einwilligung des Teilnehmenden nur dann, wenn der Gewinnspielausrichter hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Der Teilnehmende kann seine Einwilligung zur Verwendung seiner persönlichen Daten durch den Gewinnspielausrichter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und verlangen, dass seine Daten unverzüglich gelöscht werden. Ein entsprechender Widerruf ist zu richten an: datenschutz@umwelt.hessen.de. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Gewinnspielausrichters, die unter umwelt.hessen.de/datenschutz abgerufen werden kann. Werden die Daten noch während des Veranstaltungszeitraums widerrufen, so scheidet der Teilnehmende von der Teilnahme aus.

12. Salvatorische Klausel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden finden keine Anwendung.

Wenn der Teilnehmende Unternehmerin oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gilt: Es gilt deutsches Recht.

Wenn der Teilnehmende Verbraucherin oder Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gilt: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des materiellen EU-Rechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben jedoch unberührt. Insbesondere gilt aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 593/2008, (sog. „Rom-I-Verordnung“) in deren räumlichem Anwendungsbereich: Soweit das Recht des Staates, in dem der Teilnehmende zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (nachstehend „Wohnsitzrecht“), Bestimmungen zu seinem/ihrem Schutz enthält, von denen nach dem Wohnsitzrecht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, gelten für den Teilnehmenden die (günstigeren) Bestimmungen seines/ihres Wohnsitzrechts. Der Teilnehmende genießt also trotz der Rechtswahl gemäß Abs. 4 S. 1 stets den Schutz der zwingenden Bestimmungen seines/ihres Wohnsitzrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.