Übergabe des Staffelstabes an den neuen Vorsitzenden der Weserkonferenz, Niedersachsens Umweltminister Olaf

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Managementpläne für die Flussgebietseinheit Weser beschlossen

Weserkonferenz sieht deutliche Fortschritte im Gewässer- und Hochwasserschutz.

Unter dem Vorsitz der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz haben sich die Senatorin und die Ministerinnen und Minister der Weseranrainerländer in Kassel zu einer Konferenz getroffen, um die vorliegenden Managementpläne zur Bewirtschaftung der Gewässer und zum Hochwasserschutz zu verabschieden.

Die Managementpläne wurden zu Beginn des Jahres für ein halbes Jahr offengelegt. Nach Beendigung der öffentlichen Auslegung wurden die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit ausgewertet und nach Abstimmung in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser berücksichtigt. In ihrer heutigen Sitzung hat die Weser-Ministerkonferenz die Managementpläne für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 beschlossen. „Damit haben wir für die nächsten Jahre die wesentlichen Eckpunkte zur Bewirtschaftung unserer Gewässer und zum Hochwasserschutz festgelegt“ erklärte Ministerin Hinz nach der Konferenz.

Die Weser-Ministerkonferenz hat deutliche Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit, der Reduktion der Nähr- und Schadstoffeinträge und auch bei der Reduktion der Salzbelastung in Werra und Weser festgestellt. In der FGG Weser sind bereits alle Grundwasserkörper im guten mengenmäßigen Zustand und 70 % erreichen den guten chemischen Zustand. Bislang haben 14 % der natürlichen Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand erreicht. Die Weser-Ministerkonferenz hat daher festgelegt, dass insbesondere in diesen Bereichen alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um bis Ende 2027 eine erhebliche Verbesserung der Gewässer zu erreichen.

„Mit der Einstellung der Versenkung zum Jahresende, der Realisierung der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage), dem Beginn der Haldenabdeckung und der bevorstehenden Einstapelung unter Tage wurden umfangreiche Maßnahmen aus dem bisherigen Bewirtschaftungsplan Salz für Werra und Weser auf den Weg gebracht“ erläuterte die Vorsitzende weiter.

Die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ergeben, dass die für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum vorgesehenen Zielwerte grundsätzlich erreicht werden können und damit für Werra und Weser eine weitere erhebliche Verbesserung bei der Salzbelastung erreicht werden wird. Es wird hierzu in den Jahren 2022 und 2023 eine stufenweise Absenkung der Zielwerte geben von heute 2.310 mg/l Chlorid über 1.880 mg/l in 2022 und 1.700 mg/l in 2023 auf 1.580 mg/l ab 2024. Die stufenweise Absenkung ist notwendig, da die Versenkung in den Untergrund zum Ende des Jahres eingestellt wird und es zu Verzögerungen bei der Einstapelung unter Tage und bei dem Ausbau von weiteren Transportkapazitäten für die überregionale Entsorgung der Salzabwässer gekommen ist. Die Entscheidung stellt sicher, dass bereits ab Ende des Jahres eine erhebliche Verbesserung der Gewässer erreicht wird. Gleichzeitig wird hiermit auch sichergestellt, dass eine Produktionsunterbrechung in Trockenjahren vermieden wird und die Arbeitsplätze in der Region nicht gefährdet werden.

Die Weser-Ministerkonferenz hat damit ambitioniertere Werte festgesetzt als sie von K+S beantragt wurden. Nach Ansicht der Weser-Ministerkonferenz ist zu erwarten, dass durch die konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bereits in den Jahren 2026 und 2027 eine weitere Absenkung der Zielwerte auf 1.460 mg/l bzw. 1.280 mg/l Chlorid möglich ist. Das Unternehmen kann bis zum Herbst 2024 darlegen, ob Risiken bezüglich der technischen Realisierbarkeit und der Zumutbarkeit bestehen, die einer Festlegung der Werte für die Jahre 2026 und 2027 entgegenstehen.

„Damit halten wir an der Ausgangsplanung aus dem Jahre 2016 fest und bleiben auf unserem Weg zur weiteren Absenkung der Zielwerte, um bis Ende 2027 das gute ökologische Potenzial in der Weser zu erreichen“, führte Ministerin Hinz aus. „Mit unserer Entscheidung heute sind wir diesem Ziel einen deutlichen Schritt nähergekommen.“

Die im vorliegenden Hochwasserrisikomanagementplan der FGG Weser enthaltenen Maßnahmen dienen der Verringerung der Hochwasserrisiken und der Vermeidung hoher Schäden. Die erforderlichen Maßnahmen wurden in der FGG Weser abgestimmt und bis 2027 festgelegt. Sie sind jetzt durch die Länder umzusetzen. „Die schreckliche Hochwasserflut in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer dieses Jahres hat sehr deutlich gemacht, welche hohen Schäden durch Hochwasser entstehen können und wie wichtig die Hochwasservorsorge ist“, so Ministerin Hinz.

Zum 1. Januar 2022 wird Niedersachsen für die nächsten drei Jahre den Vorsitz der Weser-Ministerkonferenz übernehmen. „Ein besonderer Schwerpunkt wird die Umsetzung der in den Managementplänen beschriebenen Maßnahmen zum Gewässer- und Hochwasserschutz sein“, kündigte Umweltminister Lies daher heute nach der Weser-Ministerkonferenz an.

Hintergrundinformationen:

An der rein nationalen Flussgebietseinheit Weser sind die sieben Länder Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligt. Diese haben sich auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung 2003 zu der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zusammengeschlossen. Die FGG Weser unterhält eine Geschäftsstelle, die alle länderübergreifenden Auswertungen, Konzepte und Berichte für die Länder erstellt und damit auch die Zusammenstellung der Unterlagen für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) koordiniert. 2010 wurde die Koordinierung und Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in die Verwaltungsvereinbarung aufgenommen.

Die Flussgebietseinheit Weser ist nach hydrologischen und verwaltungstechnischen Gesichtspunkten in die etwa gleichgroßen Teilräume Werra, Fulda/Diemel, Ober-/Mittelweser, Aller, Leine und Tideweser eingeteilt. Die Weser selbst ist nur etwa 450 km lang. Sie entsteht aus dem Zusammenfluss ihrer Quellflüsse Fulda (212 km Länge) und Werra (292 km Länge). Ihre wichtigsten Nebengewässer sind die Diemel, die Werre, die Große Aue, die Aller, die Wümme und die Hunte. In der Flussgebietseinheit Weser befinden sich 1.379 Wasserkörper in Fließgewässern, 27 stehende Gewässer und 7 Übergangs-, Küsten- und Hoheitsgewässer sowie 145 Grundwasserkörper. Im Einzugsgebiet leben etwa 9,1 Mio. Menschen, dies entspricht einer mittleren Einwohnerdichte von 193 E/km2. Über 50 % des Einzugsgebietes werden landwirtschaftlich genutzt.

Auf der Weser-Ministerkonferenz am 04.12.2009 in Hannover wurden erstmals ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm (2009 bis 2015) zur Umsetzung der WRRL verabschiedet. Der 2009 verabschiedete Bewirtschaftungsplan der FGG Weser ist gem. § 84 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Mit dem Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser (kurz: BWP 2021 bis 2027 und MNP 2021 bis 2027) liegt der aktuelle Stand der Bewirtschaftungsplanung für den dritten Bewirtschaftungszeitraum vor.

In der Weser-Ministerkonferenz am 24.11.2014 in Hannover haben die Weser-Minister beschlossen, parallel zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmenprogramm unter Anwendung des Art. 13 Abs. 5 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie einen detaillierten Bewirtschaftungsplan und ein detailliertes Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Weser aufzustellen. Mit dem detaillierten Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung (kurz: BWP Salz 2021 bis 2027 und MNP Salz 2021 bis 2027) liegt der aktuelle Stand der Bewirtschaftungsplanung für den dritten Bewirtschaftungszeitraum vor.

Im MNP Salz 2021 bis 2027 wurden zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser folgende Maßnahmen für das Unternehmen K+S festgelegt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden:

  • Eindampfung mittels der Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage),
  • Haldenabdeckung,
  • Einstapelung unter Tage und
  • Einstellung der Versenkung Ende 2021.

Die KKF-Anlage ist seit Juni 2018 im Regelbetrieb und trägt zu einer Reduzierung der Salzabwassermenge in Höhe von 1,5 Mio. m³/a bei.

Der Beginn der Haldenabdeckung erfolgte mit dem Bau des ersten Polders auf der Halde Hattorf im Jahr 2019, ein zweiter Polder wird zeitnah errichtet. Die dauerhafte Abdeckung der Halden des Werkes Werra und der Ersatz der temporären Polder erfolgt durch eine Multifunktionale standortabhängige Oberflächenabdeckung (MSO), d.h. durch eine Kombination einer geringmächtigen Bodenabdeckung mit unterlagernder Kunststoffdichtungsbahn auf dem Haldenplateau und einer Abdeckung der Haldenflanken mit einer Dünnschichtabdeckung (DSA). Im Jahr 2022 soll die Aufbringung der Bodenabdeckung mit integrierter Kunststoffdichtungsbahn auf beiden Haldenplateaus beginnen und in einen intermittierenden Abdeckbetrieb übergehen. Der Beginn der Abdeckung der Haldenflanken mit der DSA ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Für die Halde Neuhof-Ellers beabsichtigt das Unternehmen eine Dickschichtabdeckung mit Boden und Bauschutt umzusetzen.

Der Beginn der Einstapelung wurde seitens des Unternehmens K+S für Anfang 2022 zunächst für ein Teilfeld der Grube Springen (TH) beantragt. Aufgrund umfangreicher Vorarbeiten und weiterer noch ausstehender Zulassungen verschiebt sich der Inbetriebnahmezeitpunkt der Einstapelung auf Mitte 2022.

Neben der Einleitung von Salzabwässern in die Werra stellt die Versenkung bisher einen wesentlichen Entsorgungsweg dar. Gemäß den Beschlüssen der Weser-Ministerkonferenz wird die Versenkung zum Ende des Jahres 2021 beendet.

Aktuell wurde der Statusbericht Salz 2020 veröffentlicht. Der Statusbericht Salz ist ein jährlicher Bericht, der die interessierte Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Salzbelastung an Werra und Weser sowie über die aktuelle Gewässergüte in Bezug auf die Salzbelastung informiert:

 

In der FGG Weser wurde 2015 erstmals ein Hochwasserrisikomanagementplan zur Umsetzung der HWRM-RL verabschiedet. Dieser ist gem. § 75 Abs. 6 WHG alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Mit dem Hochwasserrisikomanagementplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser (kurz. HWRM-Plan 2021 bis 2027) liegt die erste Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans 2015 bis 2021 vor.

Alle Dokumente – die beschlossenen Managementpläne und die Bewertungen der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - werden zum 22.12.2021 auf der Homepage der FGG Weser (www.fgg-weser.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) veröffentlicht.

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