Hessische Umweltministerin Priska Hinz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Bundesrat beschließt Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen

Hessens Umweltministerin Priska Hinz begrüßt heutige Entscheidung.

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„Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz, denn wir haben im Bundesrat der Änderung des Chemikaliengesetzes zugestimmt und sind damit einen wichtigen Schritt weiter, um den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen endlich zu stoppen. Wenn wir es schaffen den illegale Handel mit den sogenannten F-Gasen wirksam zu verhindern, kann bis 2050 so viel Treibhausgas eingespart werden, wie eine Milliarde Hin- und Rückflüge von Paris nach New York verbrauchen. Hessen hatte bereits 2019 auf das große CO2-Einsparpotential hingewiesen und gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Das nun vom Bund vorbereitete Gesetz orientiert sich an unseren Vorschlägen“, sagte Hessens Umweltministerin Priska Hinz heute in Berlin.

Eingesetzt werden diese Gase meist als Kältemittel in Klima- und Kälteanlagen, zum Beispiel auch in den Klimaanlagen von Autos. Mit der europäischen F-Gase-Verordnung gibt es seit 2014 ein Instrument, um den Verbrauch fluorierter Klimagase zu reduzieren, indem die in der EU verfügbare Menge der Gase durch eine Quotenregelung schrittweise zurückgeführt werden muss. Seither boomt jedoch der Schwarzmarkt, denn Gase aus illegalen Quellen werden abseits der europäischen Quote zu Dumpingpreisen vertrieben. Kriminelle Gruppen schaffen so tonnenweise Kältemittel aus dem außereuropäischen Ausland nach Europa. „Darunter leidet das Klima und es werden auch alle europäischen Unternehmen benachteiligt, die sich an Recht und Gesetz halten. Deshalb ist die Überwachung der F-Gase-Quote so wichtig. In Deutschland sind dafür die Länder zuständig. Bisher konnten unsere Behörden jedoch keinen Nachweis über die Herkunft der im Binnenmarkt gehandelten fluorierten Treibhausgase einfordern, da die gesetzlichen Grundlagen fehlten“, erklärte Hinz. Mit dem nun verabschiedeten Gesetzt ändert sich das: Es wurde eine Ermächtigungsgrundlage für die Vollzugsbehörden geschaffen.

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