Kläranlage

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen erhöht Fördermittel für Projekt im Odenwald auf 4 Mio. Euro

Das Hessische Umweltministerium erhöht die Förderung für das Demonstrationsvorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Gelände der Kläranlage in Michelstadt auf insgesamt vier Millionen Euro. Staatssekretär Oliver Conz hat hierfür einen Förderbescheid an die UPhO GmbH, einem Zusammenschluss kommunaler Abwasserverbände aus dem Odenwaldkreis und der Stadt Heppenheim, überreicht.

„Wir schützen unsere natürlichen Ressourcen und damit auch unsere Lebensgrundlage. Dazu gehört auch die Versorgung mit Phosphor. Phosphor ist als Düngemittel für die Landwirtschaft unverzichtbar. Zugleich ist es ein knapper Rohstoff, der nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Mit der Rückgewinnung vor Ort sichern wir die Versorgung“, erklärte Conz. Bereits im Dezember 2020 wurde der UPhO GmbH eine Zuwendung in Höhe von 2,7 Millionen Euro gewährt. „Das Projekt ist vorbildlich für die interkommunale Zusammenarbeit in unserer Region und zeigt, was man gemeinsam auf den Weg bringen kann, wozu einzelne kleine Kommunen gar nicht in der Lage wären“, sagte der Landrat des Odenwaldkreises, Frank Matiaske.

Die Pandemie und der russische Angriffskrieg haben nicht nur zu einer Rohstoffverknappung geführt, sondern auch zu einer deutlichen Preissteigerung. Im geplanten Modellvorhaben soll die thermochemische Anlage erneuert werden. Die steigenden Stahlpreise bedeuten jedoch eine deutliche Verteuerung der Anlage, die von den Kommunen alleine nicht getragen werden kann. „Zur Bewältigung dieser Herausforderung wollen wir mit einer Aufstockung der Fördermittel das Vorhaben auf ein tragfähiges Fundament stellen“, erklärte der Staatssekretär. „Damit setzen wir ein klares Zeichen für mehr Ressourcenschutz und eine nachhaltige Zukunft.“

Hintergrund:

Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.

Seit dem Jahr 2017 fördert das Hessische Umweltministerium Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen.

 

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