Tortilla Chips liegen auf einer Platte

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hot Chips dürfen in Hessen nicht mehr verkauft werden

Das Hessische Verbraucherschutzministerium hat einen Erlass zum Verbot des Inverkehrbringens aller Chargen der Hot Chips an die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden in Hessen versendet.

„Gesundheitsschutz geht vor. Mit dem Erlass soll kontrolliert werden, dass auch verbliebene Bestände der extrem scharfen Chips nicht in den Verkauf und somit eventuell in Kinderhände gelangen“, so Verbraucherschutzministerin Priska Hinz. Kurz zuvor hatte der tschechische Hersteller angekündigt, das Produkt nicht mehr nach Deutschland zu liefern.

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) hat im Zeitraum vom 04. Oktober 2023 bis heute 41 Einzelpackungen des Produkts „Hot Chip Challenge“ untersucht. Die Proben zeichnen sich durch eine extreme Schärfe, hervorgerufen durch einen hohen Gehalt an Capsaicin aus, der im Verdacht steht, Gesundheitsschäden, insbesondere bei Kindern, hervorzurufen. Vorangegangen waren mehrere Berichte aus Hessen und anderen Bundesländern, nach denen Kinder und Jugendliche nach Verzehr des Produktes erkrankt seien und teilweise in Kliniken behandelt worden sein sollen.

Inzwischen liegen die Ergebnisse der bestimmten Capsaicinwerte vor. Auffällig ist, dass stark schwankende Gehalte festgestellt wurden. Im Rahmen der Untersuchungen in Hessen wurden bisher Capsaicingehalte von ca. 4.000 – 19.750 mg/kg festgestellt. Dies entspricht einem Scoville-Grad (SHU) von 64.000 – 316.000 SHU. Durchschnittlich wurde ein Capsaicingehalt von 9.900 mg/kg (rund 160.000 SHU) ermittelt.

Produkt wurde als gesundheitsschädlich bewertet

Nach verschiedenen Gutachten wurde das Produkt damit als gesundheitsschädlich nach Artikel 14 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und damit als nicht sicher beurteilt. Wird ein Lebensmittel als nicht sicher beurteilt, ist zunächst davon auszugehen, dass diese Beurteilung für die untersuchte Charge gilt. Daher wurden anfänglich die begutachteten Chargen aus dem Verkehr genommen. In der Zwischenzeit liegen mehrere Untersuchungsergebnisse aus verschiedenen Chargen vor, wobei die analysierten Gehalte von Packung zu Packung stark schwanken. Im Ergebnis ist keine Charge als sicher zu beurteilen. Deshalb wurde das Verkehrsverbot im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes auf alle Chargen ausgeweitet. 

Bereits im Oktober hatte das Hessische Verbraucherschutzministerium vor der Teilnahme an der sogenannten Hot-Chip-Challenge gewarnt: „Hot-Chip-Challenge“: Gefährliche Mutprobe! | VerbraucherFenster HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster