Lotto Tronc Mittel

Zentrale Zielsetzung:

Unterstützung der Arbeit von Vereinen und ähnlichen Gruppierungen

Zielgruppe:

Vereine

Stiftungen des privaten Rechtes 

Personenkörperschaften 

Studentenwerke 

Kirchen 

Kirchliche Einrichtungen 

Fördervereine für Kitas und Schulen (auch kommunale)

Rechtsgrundlage:

§ 8 Abs. 3 HGlüG, HHPlan, jährlicher Beschluss der Landesregierung

Kerninhalte:

Nachrangige Förderung zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit oder (kleinerer) Projekte 

Bezug zum Umweltressort soll gegeben sein

Eine Unterstützung investiver Maßnahme ist ausgeschlossen

Fördersatz:

500 € p. A. für allgem. Vereinsförderung,

bei Projekten i.d.R. max 2.000 €

Antragsfrist:

keine

Maßnahmenlaufzeit:

1 Jahr

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Förderung in allen Bereichen des Ressorts

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

HMUKLV

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

HMUKLV Abt. I, Referat I 5 

olaf.vonderHeydt@umwelt.hessen.de

sabine.herner@umwelt.hessen.de