Förderung Nicht-produktiver investiver Naturschutz

Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft

Zentrale Zielsetzung:

Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft.

Zielgruppe:

Betriebsinhabende im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1307/ 2013; andere Landbewirtschaftende, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen

Rechtsgrundlage:

GAK Rahmenplan, Erlass 11/2017

Kerninhalte:

Nicht-produktive investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung  und  Entwicklung  von  Lebensräumen sowie  Lebensstätten wildlebender Tier-und Pflanzenarten der Agrarlandschaft.

In Hessen davon:

• Maßnahmen zur Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen nach § 5 HAGBNatSchG

• Maßnahmen zur Umsetzung von Artenhilfskonzepten der VSW/HLNUG

• Maßnahmen zugunsten von Arten und Lebensräumen der Hessenliste (ohne Mitmacharten)

Fördersatz:

Mindestantragsvolumen 25.000 €

Antragsfrist:

Möglichst bis 30.11 des Vorjahres, danach nur bei Verfügbarkeit von Mitteln

Maßnahmenlaufzeit:

1-3 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

90 % Gemeinden, Gemeindeverbände und bei Grunderwerb

100 % Landbewirtschaftende, gemeinnützige jur. Personen

Geschäftsführungskosten für gemeinnützige jur. Personen werden pauschal mit 20 % gefördert

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Hessische Regierungspräsidien

Antragsunterlagen beim RP-DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:

Regierungspräsidium Gießen

wanja.mathar@rpda.hessen.de

HMUKLV Abt. IV, Referat IV 3

jutta.katz@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

NaturschutzförderungenÖffnet sich in einem neuen Fenster