Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Zentrale Zielsetzung:

Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft

Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in benachteiligten Gebieten

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden mit Betriebssitz in Hessen

Rechtsgrundlage:

AGZ-Richtlinie

Kerninhalte:

Teilweiser bis vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in naturbedingten und spezifisch bedingten benachteiligten Gebieten

Ausgleich nach der Höhe der Ertragsmesszahl (EMZ) und Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche (HFF) des Betriebs im benachteiligten Gebiet

Fördersatz:

25 €/ha bis 180 €/ha

Fördersumme bis zu 100 % (abhängig der Betriebsgröße)

Antragsfrist:

15. Mai

Maßnahmenlaufzeit:

Jährlich

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Fläche muss in bestimmter Gebietskulisse liegen

Mindestens 3 ha benachteiligtes Gebiet pro Zuwendungsempfangenden

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

Regional zuständige Fachdienste der Landratsämter

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

Anine.Wolfermann@umwelt.hessen.de

Weitere Informationen:

Ausgleichszulage (AGZ)