A.2 Umsetzung und Begleitung von Konzepten

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Förderung der Zusammenarbeit

Verbesserung der Wirksamkeit der HALM 2-Förderverfahren

Verbesserung des Beratungsangebots und der Einbindung von Landbewirtschaftenden

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Umsetzung der A.1-Konzepte

Management nur durch Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung möglich

Fördersatz:

Zuschüsse bis 80 %, bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz bis 100 %

Bis zu 90.000 €

Antragsfrist:

1. Januar oder

1. April oder

1. Juli oder

1. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

Max. 6 Jahre

Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:

HMLU Abt. VII 3

HALM@umwelt.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@umwelt.hessen.de

Weiter Informationen:

HALM 2