Ein Feuerwehrmann löscht einen Brand im Wald

Waldbrandgefahr

Das Umweltministerium warnt auf Grundlage verschiedener Daten vor Waldbränden und löst ggf. eine der beiden hessischen Alarmstufen aus.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte WaldbrandgefahrenprognosenÖffnet sich in einem neuen Fenster für Deutschland in Form von Gefahrenindizes bereit. Diese Indizes geben dabei das meteorologische Potential für die Gefährdung eines Waldes durch Brand an.

Nach dem PrognosemodellÖffnet sich in einem neuen Fenster (Waldbrandgefahrenindex - WBI) des DWD wird die Waldbrandgefahr in 5 Stufen gegliedert, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In die Berechnungen des Gefahrenindex fließen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.

Unter Zugrundelegung dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie weiterer Prognoseverfahren, der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ggf. eine der beiden hessischen Alarmstufen (A oder B) ausgelöst. Bereits im Vorfeld werden die betroffenen Dienststellen, der Landesbetrieb Hessen-Forst, und das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Innenministerium über die beabsichtige Maßnahme informiert. Während der Gefahrenphase besteht fortlaufend Kontakt.

Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb HessenForst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten, von ihm betreuten, Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen). Darüber hinaus wird u.a. der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die Presse sichergestellt.

Alarmstufen

Aktuell gilt in Hessen keine Alarmstufe.

zu veranlassende Maßnahmen:

  • Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)

  • Information der Bevölkerung

  • verstärkte Überwachung der Waldgebiete

  • Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen

  • Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal

  • Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang

  • Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel

Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.

 zu veranlassende Maßnahmen

  • Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen im Wald und in gefährlicher Nähe zum Wald
  • Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften
  • Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde für Brand- und Katastrophenschutz
  • Sperrung von Waldflächen und Wegen nach § 16 HWaldG

Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.

Hinweise zum Verhalten im Wald insbesondere bei Waldbrandgefahr

  • Beachten Sie das Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
  • Ebenso ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen weg.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
  • Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.

Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

Rettungskette-Forst

In Hessen besteht bereits seit 1997 die Rettungskette-Forst. Im Notfall greifen hierbei Hilfeleistungen ineinander.

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