in der laufenden Periode (2022-2025):
Änderung des Jagdrechts aus Gründen des Tierschutzes:
Der Tierschutzbeirat empfiehlt der Landesregierung im Rahmen einer Änderung des Landesjagdrechtes folgende Änderungen aus Gründen des Tierschutzes anzunehmen: Haltung und Einsatz lebender Füchse in Schliefenanlagen zum Zweck des Trainings bzw. der Prüfung von Jagdhunden sind aus Tierschutzgründen zeitnah zu beenden, da es inzwischen mildere Alternativen (Fuchsroboter als Stand der Technik) gibt, welche in einigen skandinavischen Ländern bereits die bisherige Trainings-/Prüfungsmethode am lebenden Fuchs ersetzen und auch entsprechend praxiserprobt sind (siehe Dänemark).
Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere:
Vor dem Hintergrund der Neubildung des Bundeskabinetts wendet sich der Tierschutzbeirat nun erneut mit dem folgenden Anliegen an die Hessische Landesregierung: Die hessische Landesregierung wird gebeten, sich an den neuen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu wenden, um die Umsetzung des Eckpunktepapiers „Nationale Regelungsvorschriften zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere“ sowohl auf Bundesebene als auch EU-weit im Zuge der Revision der Verordnung 1/2005 voranzutreiben.
Elektronische Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen:
Der Tierschutzbeirat fordert die Landesregierung auf, für Halterkatzen mit Freigang und freilebende Hauskatzen – neben der Pflicht zur Unfruchtbarmachung – eine landeseinheitliche elektronische Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einzuführen.
Schaffen von verbindlichen Regelungen zum Verfahren zum Umgang mit Fundtieren in Hessen:
Der Landesbeirat für Tierschutz fordert die Hausleitung des HMLU auf, an das HMdI mit der Bitte heranzutreten, zeitnah eine konkrete Regelung zum Umgang mit Fundtieren und deren erforderliche Kostenübernahme zu treffen.
Gesetzliche Regelung über die Unterbringung und Kostenerstattung für fortgenommene, eingezogene oder beschlagnahmte Tiere durch Veterinärbehörden in hessischen Tierheimen:
Der Hessische Tierschutzbeirat fordert die Landesregierung und den Hessischen Landkreistag sowie den Hessischen Städtetag auf eine Regelung zu verabschieden, in der die Unterbringung von fortgenommenen / eingezogenen oder beschlagnahmten Tieren durch Veterinärbehörden und die dafür zu erstattenden Kosten klar und einheitlich geregelt werden.
Abschaffung der „Rasseliste für Hunde“ (sog. Listenhunde), die rassebedingt als gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird:
Der Hessische Tierschutzbeirat fordert die Landesregierung auf, die Rasseliste für Hunde (sog. Listenhunde), deren rassebedingte Gefährlichkeit lediglich vermutet wird, bzw. die derzeit rassebedingt als gefährlich eingestuft wurden, abzuschaffen.
Ausbildung Tierpfleger / Tierpflegerinnen:
Der Landesbeirat für Tierschutz fordert sie Landesregierung dazu auf, eine weitere Berufsschulklasse für die Ausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin einzurichten, so dass in Hessen mindestens an zwei Berufsschulen unterrichtet wird, damit die Erreichbarkeit optimiert wird. Diese Schulen sind entsprechend mit fachlich qualifizierten Lehrkräften mit Praxisbezug auszustatten. Alternativ wäre auch eine Beschulung im Blockunterricht an einer Schule mit angeschlossenem Internat möglich (analog Bayern - Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf).
Einführung einer generellen Begrenzung von innerdeutschen Schlachttiertransporten auf 8 Stunden:
Der Landestierschutzbeirat fordert die hessische Landesregierung auf, sich für eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung und damit für eine Begrenzung der innerstaatlichen Beförderungsdauer für alle Schlachttiere auf maximal acht Stunden einzusetzen. Hierfür kann – beispielsweise im Rahmen einer Bundesratsinitiative – die Streichung des § 10 Abs. 2 Tierschutz-Transportverordnung beantragt werden.
Kriterien für einen seriösen Auslandstierschutz:
Der Hessische Tierschutzbeirat bittet die Hessische Landesregierung das Thema „Seriöser Auslandstierschutz“ in die AG Tierschutz des Kreises der Tierschutzreferenten der Länder aufzunehmen.
Verpflichtende Sachkunde für Fänger von Geflügel:
Der Beirat spricht sich dafür aus, dass das Thema auch mit dem Runden Tisch Tierwohl in der Landwirtschaft diskutiert wird.
Der Beirat spricht sich für eine verpflichtende Sachkundeschulung der gesamten Fängerkolonnen von Geflügel aus. Diese soll in allen notwendigen Sprachen, ggf. zumindest durch Schulungsfilme erfolgen.
Tiertransporte in Drittländer:
Der Hessische Tierschutzbeirat fordert die Hessische Landesregierung auf sich für ein Exportverbot von lebendigen Tieren in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten auf Bundes- und EU-Ebene (per Verordnung) einzusetzen.