U-Bahn

Schienenverkehrslärm

Der Schienenverkehr wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter wachsen. Um den Schienenverkehrslärm entgegen zu wirken, haben das Bundverkehrsministerium und die Deutschen Bahn AG Lärmschutzziele für 2030 und 2050 formuliert. Ziel ist die Entlastung aller Anwohnenden von belasteten Bestandsstrecken.

Eine generelle Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Schienenweges sind in der VerkehrslärmschutzverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte festgelegt. Einfluss auf die Immissionen haben u.a. die Anzahl und Art der Schienenfahrzeuge, deren Geschwindigkeit, die Fahrbahnart (z.B. Schwellengleis, feste Fahrbahn), der Abstand des Immissionsortes zum Schienenweg usw.

Über das Investitionsprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ fördert der Bund Verbesserungen am Bestandsnetz. Ziel bis 2030 ist es, die Entlastung von mehr als der Hälfte der Anwohnenden von Lärm belastenden Bestandsstrecken des Schienenverkehrs zu erreichen und bis 2050 die Lärmsanierung von Bestandstrecken abzuschließen. Weitere Informationen über Kriterien der Lärmsanierung, umgesetzte und anstehende Vorhaben finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Lärm von Schienenfahrzeugen auf Betriebs- oder Werksgeländen zählt nicht zum Schienenverkehr. Dieser Lärm ist Bestandteil des GewerbelärmsÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Lärmbelastung im Mittelrheintal

Durch das Mittelrheintal verlaufen zwei Bahnstrecken mit jeweils zwei Gleisen, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken in Deutschland zählen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstrecken sind durch den Schienengüterverkehr in besonderem Maße erheblichem Lärm und Erschütterungen ausgesetzt.

Langzeitmessungen in Rüdesheim-Assmannshausen

Langzeitmessungen des Schienenverkehrslärms werden vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Rüdesheim-Assmannshausen durchgeführt. Die Messungen liefern genaue und differenzierte Angaben über Lärmverteilung und -spitzen und ermöglichen ein Lärmmonitoring, um die langfristige Entwicklung der Lärmimmissionen an der Bahnstrecke zu dokumentieren. Die aktuellen Messergebnisse finden Sie auf der Internetseite des HLNUGÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Beirat "Leiseres Rheintal"

Auf Initiative der Bürgerinitiativen im Rheintal und der DB AG wurde im Dezember 2012 der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ mit Fokus auf das Weltkulturerbe gegründet. Das Gremium unter Vorsitz der Deutschen Bahn AG besteht aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundes- und Länderministerien der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der örtlichen Bürgerinitiative. Weitere Informationen finden Sie auf der WebseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster der DB Netz AG.

Lärmminderungsplanung für Haupteisenbahnstrecken

Die Lärmminderungsplanung entlang der Haupteisenbahnstrecken wird zentral durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt. Alle anderen Bereiche sind in Hessen durch die Lärmminderungsplanung Hessen abgedeckt.

Schienenverkehrslärm in der Nacht

Die Reduzierung des Schienenverkehrslärms ist in den letzten Jahren eines der wichtigsten Themen im Verkehrslärmschutz geworden. Dabei wird immer wieder bemängelt, dass Aufwachreaktionen in der Nacht und die dafür verantwortlichen Maximalpegel bei der Beurteilung nicht angemessen berücksichtigt werden.

Um eine bessere Grundlage für die Beurteilung zu haben, wurde ein Gutachten zur Berücksichtigung eines Maximalpegelkriteriums bei der Beurteilung von Schienenverkehrslärm in der Nacht in Auftrag gegeben.

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