Rebhühner auf einer Wiese

FFH-Arten und Rote Liste

Der Fachbereich Naturschutz des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstellt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz landesweite Artenhilfskonzepte für in Hessen besonders bedrohte Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie.

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Priorität haben dabei die Arten, deren Erhaltungszustand im hessischen Beitrag zum Nationalen Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie mit „rot“ (ungünstig - schlecht) bewertet wurden (Wechsel- und Knoblauchkröte, Frauenschuh, Bachmuschel, Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Große Moosjungfer, Mopsfledermaus und Feldhamster). Durch eine ausführliche populationsbezogene Analyse (z. B. Populationsgröße, Vernetzungsgrad, Hauptgefährdungen) dieser neun Arten, konnte die aktuelle Situation der jeweiligen Art festgestellt werden. Auf Grundlage der vorhandenen Daten wurden daraufhin Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen definiert. Im Mittelpunkt stehen Vorschläge für konkret flächenbezogene Maßnahmen in den aktuellen Lebensräumen als klare Handlungsanweisungen der zuständigen Fachbehörden.

Durch gemeinsame Workshops mit lokalen Akteuren wie den Unteren Naturschutzbehörden, Forstämtern, Unteren Wasserbehörden, Ämtern für den ländlichen Raum, Naturschutzverbänden und Vereinen sowie durch fachkundige Begleitung der Maßnahmen soll der Weg „von der Theorie in die Praxis“ möglichst kurz und effektiv gestaltet werden.

Das HLNUG beauftragt die Gutachter der Artenhilfskonzepte mit der fachlichen Beratung bei der Umsetzung vor Ort. Für die FFH-Arten hat das HLNUG die aktuell zur Verfügung stehenden Artensteckbriefe, Artgutachten und Artenhilfskonzepte auf seiner Webseite Öffnet sich in einem neuen Fensterzusammengestellt und im Natureg-ViewerÖffnet sich in einem neuen Fenster dargestellt.

Artikel 17-Berichterstattung

Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig zu gewährleisten. Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre über die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen, die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand und die Überwachung des Erhaltungszustandes berichten (auch Art. 11).

Auf der Grundlage der aktuellen Grunddatenerhebungen, der landesweiten Artgutachten, der Hessischen Biotopkartierung sowie der Forsteinrichtungsdaten hat FENA für Hessen die Bewertung für 42 LRT des Anhanges I und 132 Arten der Anhänge II, IV und V vorgenommen. LRT und Arten der EU-Osterweiterung 2004 wurden für den aktuellen Bericht aufgrund noch unzureichender Kenntnisse nicht berücksichtigt.

"Ampel" in Hessen - im Bericht nach Art. 17 LRT Arten
Günstig 11 37
Ungünstig - unzureichend 8 23
Ungünstig - schlecht 23 21
Unbekannt   51*
Summe 42 132

* davon 6 Bärlappe, 29 Torfmoose, 5 Flechten

Gemäß Art. 17 Abs. 2 der FFH-Richtlinie hat die Europäische Kommission auf der Basis der von den Mitgliedstaaten erstellten Berichte einen ersten zusammenfassenden Bericht ausgearbeitet. Dieser wurde veröffentlicht und den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zugeleitet.

Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens

Analog zur Bewertung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurde der Erhaltungszustand der hessischen Brutvogelarten von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland bewertet. Auf der Grundlage aktueller Grunddatenerhebungen, der Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (Rote Liste Hessens 2006) und weiterer Fachgutachten erfolgte eine Bewertung von 186 Arten.

Informationen zur Artikel 17-Berichterstattung auf der Webseite der EU-KommissionÖffnet sich in einem neuen Fenster

Rote Listen

Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und auch in unterschiedlicher Weise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bzw. Biotoptypen oder auch Artgesellschaften.Rote Listen geben damit Auskunft über Gefährdungskategorien der jeweilig betrachteten Arten oder deren Gesellschaften. Die wohl bekanntesten Kategorien sind die Gefährdungsstufen 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet) und 3 (gefährdet). Zu den weiteren Einstufungen gehören auch die Buchstaben R für Geographische Restriktion bzw. extrem selten (vom Englischen rare) und V für Arten, die sich auf der sogenannten Vorwarnliste befinden. Basis zur Erstellung neuer Roter Listen ist die Bewertung der Gefährdung anhand eines Kriteriensystems bestehend aus der heutigen Verbreitung und Bestandsgrößen, der Abschätzung einer kurz- und langfristigen Bestandsentwicklung sowie der Zuordnung von Risikofaktoren.

In Hessen gibt es seit nunmehr über 30 Jahren Rote Listen zu gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Sie sind zu wichtigen Instrumenten des Naturschutzes geworden und dienen damit auch der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie besitzen keine Gesetzeskraft, sondern haben eher den Charakter eines wissenschaftlichen Gutachtens, das überwiegend von ehrenamtlichen Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit dem behördlichen Naturschutz erstellt wird. Rote Listen bieten Argumentations- und Entscheidungshilfen bei umwelt- und raumrelevanten Planungen, sind Anregung für Gebietsschutz- und Artenschutzmaßnahmen. Darüber hinaus dienen sie der Information der Öffentlichkeit, zeigen auch Forschungsbedarf auf und dienen der Erfolgskontrolle von Maßnahmen des Naturschutzes. Die Koordination, Redaktion und Herausgabe der Roten Listen Hessens erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und stehen hier zum Download bereitÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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