Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.
Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau vonNetzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele. Es kommt auf alle im Dorf an!
Antragsverfahren 2023
Hessische Kommunen können sich ab jetzt für das Dorfentwicklungsprogramm 2023 bewerben.
Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige „IKEK“ (integriertes kommunales Entwicklungskonzept“) ab. Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase. Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. Anträge hierfür können ab sofort bei der WIBank gestellt werden.
Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für September 2023 geplant.
Antragsberechtigte sind der Gemeinde-Vorstand oder der Magistrat. Der Antrag zur Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm ist bei den Landrätinnen und Landräten zu stellen.
Informationen zur Antragstellung sind unter www.wibank.de/wibank/dorfentwicklungÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Antragsverfahren 2024
Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant.
Fördermaßnahmen
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
Städtebaulich verträglicher RückbauPrivatpersonen können Förderung aus dem Programm Dorfentwicklung erhalten, wenn sich ihre Immobilie in einem der rund 100 Förderschwerpunkte in Hessen befindet. Eine Übersicht über alle hessischen Kommunen im Programm Dorfentwicklung ist online verfügbarÖffnet sich in einem neuen Fenster. Zu jedem Ort können weitere Details aufgerufen werden, dazu gehört auch eine Information über die zuständige Fach- und Förderbehörde des Landkreises. Dort befinden sich die Ansprechpersonen für alle Fragen rund um das Förderprogramm Dorfentwicklung in der jeweiligen Kommune.
Grundlagen für eine Förderung
Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Die Förderung investiver Vorhaben erfolgt grundsätzlich nach Kriterien für eine ortstypische Bauweise mit entsprechenden Gestaltungsempfehlungen.
Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung werden nur in der Förderkulisse ländlicher Raum anerkannt.
Förderprogramm Dorfmoderation
Das Förderprogramm "Dorfmoderation" ist ein Angebot für Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind. Gefördert werden Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen.