Flüssiges Plastik

Rückstände in Lebensmitteln

Lebensmittel in Deutschland werden auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie sonstiger unerwünschter Bestandteile hin untersucht. Auch die Rückstände von Tierarzneimitteln können als Folge einer Behandlung von Nutztieren in Lebensmitteln nachweisbar sein.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

Auch bei sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Rückstände in den entsprechenden Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der geltenden Höchstgehalte wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert, um den Verbrauchenden vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Ein dichtes Regelwerk sorgt dafür, dass diese Rückstände kein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Untersuchungsdaten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln werden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt, dort ausgewertet und jährlich in dem Bericht veröffentlich: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weitere InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu Öffnet sich in einem neuen FensterPflanzenmittelrückständenÖffnet sich in einem neuen Fenster in Lebensmitteln gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Informationen zu Rückständen und HöchstgehaltenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Rückstände von Tierarzneimitteln

Wenn Tiere mit Arzneistoffen behandelt werden, können deren Rückstände in die Nahrungskette gelangen und möglicherweise die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen beginnt bereits vor der Zulassung: Noch vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren werden alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln. Die Zuständigkeit für die Zulassung von Sera und Impfstoffen für Tiere liegt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft wird durch zwei Europäische Richtlinien geregelt:

Mehr Informationen und die Jahresberichte vom Nationalen Rückstandskontrollplan erhalten Sie hier: Nationaler Rückstandskontrollplan des BVL: Tierarzneimittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fipronil und Dioxin

Risikobewertung: Fipronil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Phenylpyrazole. Es ist ein Kontaktgift mit schneller und lang anhaltender Wirkung gegen Flöhe, Haarlinge, Läuse, Zecken, Raubmilben, Herbstgrasmilben und Räudemilben. Fipronil darf nicht bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden.

Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand ist eine akute gesundheitliche Gefährdung der betrachteten Verbrauchergruppen, einschließlich Kinder, unwahrscheinlich. Zur Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung wird ein Referenzwert verwendet. Dieser ist definiert als diejenige Substanzmenge pro Kilogramm Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne ein erkennbares gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgenommen werden kann.

Das Bundesinstitut für Risikoforschung hat einen Fipronilgehalt von 0,72 mg pro Kilogramm für Eier ermittelt, bei dem für keine der betrachteten Verbrauchergruppen, einschließlich Kinder, zu einer Ausschöpfung des oben genannten Referenzwertes kommt. Bei der Risikobewertung wurden sowohl verarbeitete als auch unverarbeitete Erzeugnisse berücksichtigt.

Fragen und Antworten zu Fipronil finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für RisikoforschungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Letzter Nachweis 2017 in Hessen: Nachdem im Jahr 2017 im hessischen Einzelhandel aus den Niederlanden stammende und mit Fipronil belastete Eier gefunden wurden, hat das Hessische Verbraucherschutzministerium umgehend gehandelt: Entsprechende Eier wurden umgehend aus dem Verkehr gezogen. Die örtlich zuständigen Veterinärbehörden führten eine Untersuchung der gewerblichen Legehennen- und Masthähnchenbetriebe in Hessen durch. Dabei sollte v. a. die mögliche Verwendung von DEGA 16 überprüft werden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor teste damals 250 Proben auf Rückstände von Fipronil. Insgesamt wurden in zwei Eierproben Rückstände nachgewiesen. In beiden Fällen handelte es sich um Eiern aus den Niederlanden, die vom Markt zurückgerufen wurden. Einen weiteren Befund gab es in untersuchtem Eierlikör. Dieser stammt aus einem anderen Bundesland.

Flussfische können mit Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aufgrund von Daten aus der Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder und der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos vorgenommen.

Demnach kann der Verzehr von fettreichem Fisch erheblich zur Aufnahme von Dioxinen und PCB beim Menschen beitragen.

Um die Gesundheit der Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung von Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen zu schützen, hat die EU mit Verordnung (EG) Nr. 1881/2006Öffnet sich in einem neuen Fenster Höchstgehalte für Dioxine und PCB in Kraft gesetzt. Folglich ist ein Inverkehrbringen von Fischen und Fischereierzeugnissen, in denen die Konzentration dieser Stoffe über dem Höchstgehalt liegt nicht zulässig.

Eine besondere Risikogruppe stellen die sogenannten Vielverzehrer wie Angler und ihre Familien dar. Sie bereiten ihre selbst gefangenen Fische zu und verzehren diese, ohne dass sie durch Höchstgehaltregelungen und deren Überwachung durch die Lebensmittelkontrolle geschützt sind.

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde ein „Merkblatt zur Vermeidung der Aufnahme von Dioxin und dioxinähnlichen PCB durch den Verzehr von Flussfischen“ erarbeitet, in welchem von einem einseitig häufigen und langfristigen Verzehr an fettreichen Fischen mit hohem Gehalt an Dioxinen und dl-PCB abgeraten wird.