Kennzeichnung von Eiern

Lebensmittelkennzeichnung

Wer in Deutschland und der Europäischen Union ein Lebensmittel einkauft, kann die wichtigen Informationen zum Produkt auf der Verpackung erkennen. Die EU schreibt eine Vielzahl verpflichtender Kennzeichnungen vor. Darüber hinaus finden sich auf Lebensmitteln auch freiwillige Angaben der Hersteller. Hierfür gibt es standardisierende oder beschränkende Vorschriften.

Eine freiwillige Zusatzinformation über die Herstellung oder Besonderheiten bieten Logos und Siegel. Die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011Öffnet sich in einem neuen Fenster) regelt die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich. Die Regelungen zum allgemeinen Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht müssen ab 13. Dezember 2014 zwingend angewendet werden, die Nährwertkennzeichnung ist seit dem 13. Dezember 2016 verbindlich.

 

Kennzeichen, Logo, Siegel

Identitätskennzeichen sind eine Pflicht für tierische Lebensmittel. Bei Produktsiegel und Logos geht es vor allem um Angaben zur Herkunft, Herstellung und Qualität der Produkte.

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also auf Produkten aus Fleisch, Milch, Ei und Fisch. Es stellt keine Verbraucherinformation dar, sondern dient der Lebensmittelüberwachung. Anhand des Zeichens lassen sich Produkte bis zum Hersteller zurückverfolgen. Das Identitätskennzeichen besteht aus:

• einem Länderkürzel, z.B. "DE" für Deutschland,

• einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BY" für Bayern, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie

• der Angabe „EG“, wenn es sich um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt.

Über das Identitätskennzeichen ist außerdem der Betrieb angegeben, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus nicht abzuleiten.

Bio-Siegel – HESSEN: Das Bio-Siegel – HESSENÖffnet sich in einem neuen Fenster zeigt dem Verbraucher, dass ein ökologisch erzeugtes Produkt aus der Region stammt. Dafür wurde das bundesweit verwendete Bio-Siegel mit einem Hinweis zur Herkunft ergänzt. Seit dem Jahr 2006 gibt es dieses Zeichen für Hessen. 2010 wurde das Bio-Siegel – HESSEN um einen weiteren Anhang ergänzt: das Logo der Europäischen Union für ökologisch erzeugte Produkte. Dies ermöglicht den Unternehmen, statt dreier verschiedener Logos nur noch ein Logo auf der Verpackung ihrer Produkte anzugeben, denn die Auszeichnung mit dem europäischen Bio-Zeichen ist Pflicht.

Hinter dem Bio-Siegel – HESSEN stehen besondere Anforderungen an die Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter hinsichtlich der Qualität und der nachvollziehbaren Herkunft ihrer Produkte. Grundlage ist die EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Geprüfte Qualität – HESSEN: Lebensmittel aus Hessen für Hessen

Die Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSENÖffnet sich in einem neuen Fenster“ wurde von der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V. zusammen mit dem Land Hessen entwickelt. Das wichtigste Ziel dieses Systems ist, qualitativ hochwertige und sichere Nahrungsmittel zu bieten, deren Herkunft deutlich erkennbar ist. Die Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSEN“ wurde dafür im Jahr 2003 von der Europäischen Kommission zugelassen. Sie garantiert:

  1. Qualität: Die Unternehmen, die dieses Zeichen für ihre Produkte verwenden dürfen, müssen zusätzliche, über dem gesetzlichen Niveau liegende Vorgaben und Qualitätsstandards erfüllen. Diese sind für Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter festgeschrieben.
  2. Sicherheit: Die Vorgaben werden im Rahmen eines umfangreichen Qualitätssicherungssystems ständig kontrolliert und abgesichert, sodass auf diese Weise die hohe Qualität, die Unbedenklichkeit und die Herkunft der Erzeugnisse vom Erzeuger bis zur Ladentheke nachgewiesen werden können.
  3. Nachvollziehbare Herkunft: Um die Eigenschaft „Regionalität“ zu erfüllen, müssen die Erzeugnisse zum größten Teil aus der genannten Region stammen. Einschränkungen sind dann möglich, wenn einige Bestandteile nicht aus der Region bezogen werden können oder der Bezug in der Region in erheblichem Maße unwirtschaftlich wäre.

Grundsätzlich gilt, dass Monoprodukte, also unverarbeitete Produkte wie Obst und Gemüse oder Fleisch, aus der angegebenen Region stammen müssen, um mit der Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – HESSEN“ gekennzeichnet werden zu dürfen. Bei verarbeiteten Produkten muss mindestens die Hauptzutat, wie beispielsweise das Fleisch in Wurstwaren, aus der angegebenen Region kommen. In einigen Regionen kann die Herkunft sogar kleinräumiger als „Hessen“ ausgewiesen werden, z. B. im Odenwald. Dort werden Schweine aus dem Odenwald in einem Schlachthof vor Ort geschlachtet und in Odenwälder Metzgereien zu Fleisch- und Wurstwaren verarbeitet und verkauft. Diese Erzeugnisse dürfen das Zeichen „Geprüfte Qualität – ODENWALD“ tragen.

Geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten

Produkte, deren Besonderheit mit ihrem geografischen Ursprung zusammenhängt, erkennen Sie an den EU-Logos „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) oder „geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.).

  • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.): Ein Erzeugnis, welches das Gütesiegel einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) trägt, verfügt nachweislich über Merkmale, die nur aus der natürlichen Umgebung und den Erzeugerfähigkeiten in der jeweiligen Produktionsregion resultieren können.
  • Geschützte geografische Angabe (g. g. A.): Ein Erzeugnis, welches das Gütezeichen einer geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) trägt, hat ein bestimmtes regionales Merkmal oder wird allgemein mit einer bestimmten Region in Verbindung gebracht. Mindestens eine Stufe des Herstellungsprozesses muss in dieser Region erfolgen.
  • Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.): Erzeugnisse, die eine traditionelle Zusammensetzung aufweisen und/oder mit traditionellen Verfahren hergestellt oder verarbeitet wurden tragen das EU-Logo „garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.).

Zahlreiche mittelständische Unternehmen mit regionaler Bindung suchen nach Möglichkeiten, um sich von anderen Mitbewerbern abzuheben. Dies gilt auch für die Regionen Hessens. Die Europäische Union hat daher die Verordnung (EWG) 2081/92Öffnet sich in einem neuen Fenster zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erlassen. Die Verordnungen wurden zwischenzeitlich reformiert und sind als Verordnung (EG) Nr. 510/2006Öffnet sich in einem neuen Fenster und 509/2006Öffnet sich in einem neuen Fenster sowie Verordnung (EG) Nr. 1898/2006Öffnet sich in einem neuen Fenster als Durchführungsverordnung der Verordnung 510/2006 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Europäischen KommissionÖffnet sich in einem neuen Fenster unter dem Stichwort „EU-Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse“. Dem Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster obliegt die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu den geografischen Herkunftszeichen. Informationen über alle eingetragenen Produktbezeichnungen finden Sie in der DOOR-DatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Bio-Siegel: Das Bio-SiegelÖffnet sich in einem neuen Fenster kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden, das alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel aus der EU tragen müssen. Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau.

EU-Bio-Logo: Das EU-Bio-LogoÖffnet sich in einem neuen Fenster ist seit dem 1. Juli 2010 verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Unverpackte Bioprodukte, die aus der EU stammen oder importiert werden, können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Ohne Gentechnik-Siegel: Das Ohne GentechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster-Siegel dürfen nur Produkte tragen, die nachweislich keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten. Für tierische Lebensmittel gilt darüber hinaus, dass für einen jeweils genau bestimmten Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels den Tieren keine als "gentechnisch verändert" gekennzeichneten Futtermittel verfüttert worden sein dürfen. Dies wird von der Lebensmittelkontrolle der Bundesländer überwacht. Vergeben wird das Siegel durch den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. 

Fairtrade-Siegel: Das Fairtrade-SiegelÖffnet sich in einem neuen Fenster des gemeinnützigen Vereins TransFair steht für verbesserte Lebens- und Arbeitsbedingungen von Bauern und Beschäftigten. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind verboten, bestimmte Arbeitnehmerrechte werden vereinbart und für Kleinbauern stabile Mindestpreise festgelegt. Auch bestimmte Umweltstandards müssen eingehalten werden. Ob die Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika und der Karibik diese Standards einhalten, wird unabhängig geprüft.

MSC-Siegel für nachhaltige Fischerei: Der Marine Stewardship CouncilÖffnet sich in einem neuen Fenster (MSC) bewertet die Nachhaltigkeit von Fischereien anhand verschiedener Grundsätze und Kriterien. Er bietet ihnen die Möglichkeit, umweltgerechtes Verhalten von einer unabhängigen Stelle bestätigen zu lassen. Geprüft werden auch die Rückverfolgbarkeitssysteme von Unternehmen, die Fisch aus zertifizierten Fangbetrieben verwenden.