Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG)
Das Wasserverbandsgesetz des Bundes regelt die Voraussetzungen für die Gründung von Wasser- und Bodenverbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei werden grundsätzliche Vorgaben unter anderem zur Gründung, dem Satzungsrecht, zulässige Aufgaben, Mitgliedschaften, der Verbandsorganisation, aufsichtsrechtliche Bestimmungen getroffen.