Belebungsbecken in der Kläranlage Schlitz

Phosphorrückgewinnung

Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.

Der fachübergreifende Arbeitskreis Phosphor im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Hinweise zur PhosphorrückgewinnungÖffnet sich in einem neuen Fenster erarbeitet, die einen Überblick über Pflichten, Fristen und Optionen geben. Die Hinweise werden regelmäßig fortgeschrieben und neuen Entwicklungen angepasst.

Auf dem Markt existieren bereits vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren. Die Wahl des Verfahrens richtet sich stark nach den regionalen und örtlichen Gegebenheiten vor Ort. Wesentliche Kriterien für die Bewertung des Rückgewinnungsverfahrens und Kreislaufführung des Pflanzennähstoffs Phosphor sind der Nährstoffreichtum, die Pflanzenverfügbarkeit und die Schadstoffarmut des Rezyklats.

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) hat im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums in einem Gefäßversuch die Pflanzenverfügbarkeit von Recyclingphosphaten in einem Leistungsvergleich zu Triple Superphosphat (TSP) sowie im Vergleich zu Klärschlamm durchgeführt. Es wurden vier Rezyklate und zwei Klärschlämme in die Versuchsreihe aufgenommen.

In einer zweiten Versuchsreihe wurde 2021 ein noch breiteres Spektrum untersucht. Die Rezyklate unterschieden sich zum Teil deutlich in ihrer Düngewirkung. Ferner konnte gezeigt werden, dass die  Wasserlöslichkeit des Phosphats im Rezyklat für eine Prognose der Düngewirksamkeit kein geeigneter Indikator ist. Lesen Sie mehr dazu im Abschlussbericht „P-Düngewirksamkeit von Klärschlamm-Rezyklaten“.

Neben dem Nachweis, dass Phosphorrezyklate als Düngemittel geeignet sind, müssen für deren tatsächlicher Anwendung in der Landwirtschaft Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, das Vermarktungsstrukturen von Düngemitteln und Düngemittelkomponenten darstellt sowie Potentiale bei der Entwicklung neuer Wege zur regionalen Wertschöpfung bei der Verwendung von Recyclingphosphaten sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau aufzeigt.

Seit dem Jahr 2017 kann das Hessische Umweltministerium Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen fördern. Im Haushaltsplan 2022 stehen hierzu liquide Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 und 2024 von insgesamt ebenfalls 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Mittel können verwendet werden für Zuweisungen anKommunenundkommunale Zweckverbände.

Förderfähig sind:

  • Großtechnische Demonstrationsvorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen
  • Machbarkeitsstudien zur Entwicklung regionaler Konzepte zur Phosphorrückgewinnung

Nicht gefördert werden:

  • Neue Verbrennungsanlagen
  • Zwischenlagerung von Klärschlamm-Verbrennungsaschen
  • Versuchsanlagen

Voraussetzungen:

  • Kein Vorhabenbeginn vor Förderbescheid
  • Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungs- und Kostenplan

Förderquote:

bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Folgend finden Sie die abgeschlossenen Machbarkeitsstudien zur Entwicklung regionaler Konzepte zur Phosphorrückgewinnung in Hessen:

Das Umweltministerium wird in den kommenden Monaten in einen intensiven Dialog mit den Betreibern von Kläranlagen, Klärschlammverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungsanlagen treten. Ziel ist es, gemeinsam kluge regionalbezogene Lösungen zu finden und die anfallenden Klärschlämme als Rohstoffquelle für Phosphor zu etablieren.

Ansprechpartner: Referat I 1 Internationale Zusammenarbeit, Planungsangelegenheiten, fachübergreifende Umweltangelegenheiten

Für das Gelingen des schnellen und möglichst umfassenden Ausstiegs aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung ist die Sensibilisierung der Akteure für die eigene Betroffenheit und das Erkennen des Handlungsbedarfs von besonderer Bedeutung. Um dies zu erreichen, werden auf verschiedenen Ebenen Informationen, Problemstellungen und Lösungsansätze kommuniziert. Bereits seit Sommer 2016 hat das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Phosphordialog in Hessen etabliert. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch für die an der Schließung des Stoffkreislaufes Phosphor beteiligten hessischen Akteure (insbesondere den Betreibern von Kläranlagen, Klärschlammverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungsanlagen). Dazu gehören die Entwicklung gemeinsamer, regional angepasster Lösungsansätze und die Identifizierung geeigneter Demonstrationsprojekte für die großtechnische Umsetzung der Phosphorrückgewinnung in Hessen. Für Informationen zu den Veranstaltungen und wenn Sie Interesse an fachlichen Unterlagen zu den Phosphordialogen der vergangenen Jahre haben, wenden Sie sich bitte an das Referat I 1 "Internationale Zusammenarbeit, Planungsangelegenheiten, fachübergreifende Umweltangelegenheiten".

 

 

Aufzeichnung Phosphortalk 2022