Luftreinhalteplanung
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Schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen entstammen im Wesentlichen drei großen Bereichen: Dem gewerblichen Bereich, dem häuslichen Bereich sowie dem Verkehr. Gegen jeden Verursacher (Emittenten), der zu einer Überschreitung von Luftimmissionsgrenzwerten z.B. bei Feinstaub oder Stickstoffoxid beiträgt, sind entsprechend seinem Anteil Maßnahmen zu richten, um die Luftqualität zu verbessern. Die Festlegung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen (ehemals Aktionplänen).
Voraussetzung für die Planung von Luftreinhaltemaßnahmen ist eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Emissionen, Immissionen sowie der meteorologischen und topographischen Gegebenheiten. Dazu werden alle Emittentengruppen im Hessischen Emissionskataster erfasst und durch Umrechnungen und Berechnungen in Verbindung mit Emissionsfaktoren in einer landesweiten Emissionsdatenbank zusammengefasst und durch Berechnungen wiederum für die betroffenen Flächenbelastungen aufbereitet. Das Emissionskataster wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführt.
Die vorhandene Belastung mit Luftschadstoffen wird durch das landesweite Luftmessnetz erhoben. Das HLNUG hat die Aufgabe die Immissionsbelastung durch Gase und Stäube, die in der Luft enthalten sind und schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können zu ermitteln. 35 Messstationen überwachen die Luftqualität in Hessen.
Werden Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten an den Luftmessstationen registriert, müssen innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden der Überschreitung Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhaltepläne erfolgt durch das Umweltministerium. In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen werden Maßnahmen festgelegt, die zu einer dauerhaften Verminderung der Schadstoffbelastung führen sollen. Bei Maßnahmen, die den Verkehr beschränken oder verbieten wird das Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden hergestellt. Während der Aufstellung der Luftreinhaltepläne erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf abgeben kann.
Luftreinhaltepläne und -planentwürfe - Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der Aufstellung oder Fortschreibung von Luftreinhalteplänen ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Während der angegebenen Beteiligungsfrist können Anregungen oder Bedenken zu den Plänen schriftlich an das Umweltministerium gerichtet werden.
Gültige Luftreinhaltepläne
- Luftreinhalteplan Fulda (in Kraft seit 9. August 2010)
- Luftreinhalteplan Reinheim (in Kraft seit 18. April 2011)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main (in Kraft seit 14. November 2011)
- 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Offenbach am Main (in Kraft seit 24. November 2014)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Neu-Isenburg (in Kraft seit 29. August 2011)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet Lahn-Dill (in Kraft seit 17. Oktober 2011)
- 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Rüsselsheim (seit 14. Juli 2015)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet Mittel- und Nordhessen, Teilplan Marburg (seit 2. Februar 2016)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet Mittel- und Nordhessen, Teilplan Limburg (in Kraft ab 27. November 2017, Stand 16. Januar 2018)
- 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden (in Kraft ab 11. Februar 2019)
- 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt (in Kraft ab 1. April 2019)
- Luftreinhalteplan Gebiet Südhessen, Teilplan Bensheim (in Kraft ab 10. Juni 2019)
- 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Kassel (in Kraft seit 4. November 2019)
Aufgehobene Luftreinhalte- und Aktionspläne
Die aufgehobenen Luftreinhalte- und Aktionspläne traten in Kraft am:
- Luftreinhalteplan für das Gebiet Lahn-Dill (20. Dezember 2007)
- Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main (16. Mai 2005)
- Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Kassel (7. Juli 2006)
- Aktionsplan Darmstadt 2005 (1. Dezember 2005)
- Aktionsplan Darmstadt 2007 (10. Dezember 2007)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt (28. Februar 2011)
- 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Kassel (22. August 2011)
- Aktionsplan Frankfurt am Main 2005 (Oktober 2005)
- Aktionsplan Frankfurt am Main 2008 (1. Oktober 2008)
- Luftreinhalteplan Marburg (8. März 2009)
- Luftreinhalteplan Limburg (26. März 2012)
- 1. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main Teilplan Wiesbaden (November 2012)
- 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt (29. September 2015)