Steckbriefe, Gutachten & Hilfskonzepte zu FFH-Arten
hmuelv-Äskulapnatter

Der Fachbereich Naturschutz des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstellt landesweite Artenhilfskonzepte im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für in Hessen besonders bedrohte Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Priorität hatten dabei die Arten, deren Erhaltungszustand im hessischen Beitrag zum Nationalen Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie mit „rot“ (ungünstig - schlecht) bewertet wurde. Bearbeitet wurden zunächst die neun Arten Wechsel- und Knoblauchkröte, Frauenschuh, Bachmuschel, Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Große Moosjungfer, Mopsfledermaus und Feldhamster. Neben einer ausführlichen populationsbezogenen Analyse der aktuellen Situation der jeweiligen Art in Hessen auf der Grundlage der vorhandenen Daten (u.a. Populationsgröße, Vernetzungsgrad, Hauptgefährdungen) wurden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen definiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf konkreten flächenbezogenen Maßnahmenvorschlägen an den derzeitigen Habitaten als eindeutige Handlungshinweise für die zuständigen Fachbehörden.
Durch gemeinsame Workshops mit den lokalen Akteuren (Untere Naturschutzbehörden, Forstämter, Untere Wasserbehörden, Ämter für den ländlichen Raum, Naturschutzverbände und Vereine) und eine Begleitung der Maßnahmen durch die Fachgutachter soll der Weg „von der Theorie in die Praxis“ möglichst kurz und effektiv gestaltet werden.
Das HLNUG beauftragt die Gutachter der Artenhilfskonzepte mit der fachlichen Beratung bei der Umsetzung vor Ort. Für die FFH-Arten hat das HLNUG die aktuell zur Verfügung stehenden Artensteckbriefe, Artgutachten und Artenhilfskonzepte auf dieser Webseite zusammengestellt und im Natureg-Viewer dargestellt.
Artikel 17-Berichterstattung
Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig zu gewährleisten. Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre über die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen, die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand und die Überwachung des Erhaltungszustandes berichten (auch Art. 11).
Auf der Grundlage der aktuellen Grunddatenerhebungen, der landesweiten Artgutachten, der Hessischen Biotopkartierung sowie der Forsteinrichtungsdaten hat FENA für Hessen die Bewertung für 42 LRT des Anhanges I und 132 Arten der Anhänge II, IV und V vorgenommen. LRT und Arten der EU-Osterweiterung 2004 wurden für den aktuellen Bericht aufgrund noch unzureichender Kenntnisse nicht berücksichtigt.
"Ampel" in Hessen - im Bericht nach Art. 17 | LRT | Arten |
---|---|---|
Günstig | 11 | 37 |
Ungünstig - unzureichend | 8 | 23 |
Ungünstig - schlecht | 23 | 21 |
Unbekannt | 51* | |
Summe | 42 | 132 |
* davon 6 Bärlappe, 29 Torfmoose, 5 Flechten
Gemäß Art. 17 Abs. 2 der FFH-Richtlinie hat die Europäische Kommission auf der Basis der von den Mitgliedstaaten erstellten Berichte einen ersten zusammenfassenden Bericht ausgearbeitet. Dieser wurde veröffentlicht und den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zugeleitet.
Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens
Analog zur Bewertung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurde der Erhaltungszustand der hessischen Brutvogelarten von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland bewertet. Auf der Grundlage aktueller Grunddatenerhebungen, der Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (Rote Liste Hessens 2006) und weiterer Fachgutachten erfolgte eine Bewertung von 186 Arten.