Seit nunmehr gut 25 Jahren bietet die Broschüre „Lärmschutz in Hessen“ zahlreichen Leserinnen und Lesern einen schnellen und unkomplizierten Einstieg in die vielfältige Thematik des Lärms. Neben einer Einführung über die Wirkung des Lärms auf den Menschen werden die verschiedenen Lärmarten bzw. Lärmquellen systematisch dargestellt. Es werden Hinweise zur Vermeidung von Lärm gegeben, die richtigen Ansprechpartner für Beschwerden genannt und die einschlägigen rechtlichen Beurteilungsgrundlagen beleuchtet.
Als Schienenverkehrslärm wird der Lärm von Fahrzeugen auf Schienenwegen (Schienenwege der Eisenbahnen und Straßenbahnen, auch Rangier- und Umschlagbahnhöfe) bezeichnet.
Der durch gewerbliche Bauarbeiten (Arbeiten zur Errichtung, Änderung, Unterhaltung baulicher Anlagen sowie deren Abbruch) verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet.
Als Industrie- und Gewerbelärm wird – im Gegensatz zum „privatem“ Nachbarschaftslärm - sowohl der Lärm von großen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben bezeichnet.
Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet.
Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die durch den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zweck der Sportausübung betrieben werden, ausgehen. Freizeitlärm ist Lärm von Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden.
Haustechnische Anlagen zählen zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Anlagen dürfen aber nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen für die Anwohner von ihnen ausgehen.
Im Allgemeinen werden Frequenzen von unter 100 Hz als tieffrequenter Schall bezeichnet. Schallwellen unter 20 Hz, die vom menschlichen Gehör in der Regel nicht mehr gehört werden können, werden als Infraschall bezeichnet.
Für Windenergieanlagen die mehr als 50 Meter hoch sind, ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese muss in Hessen bei den Regierungspräsidien beantragt werden.