Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz unterfallen, ist die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.
Überwachung nach der Industrieemissions-Richtlinie
Die regelmäßige Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen erfolgt auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken.
Anlagensicherheit soll schädliche Einwirkungen auf den Menschen, die Umwelt und Sachwerte vermeiden. Bei Industrieanlagen dient die Störfallverordnung der Vorsorge.